Kategorie: Arbeitsunfähigkeit

"Ich bin Existenzgründer und weis nicht recht welches Krankentagegeld ich abschließen sollte."

 

Fragen zum Krankentagegeld

 

Jeder Existenzgründer ist anders.

Das größte Problem das fast alle Existenzgründung in der Anfangsphase haben, ist  dass das gesamte Kapital in der Firma steckt.

Sollte dem Existenzgründer in dieser Phase etwas passieren, dann hat  der Existenzgründer in der Regele nicht mehr genügend Rücklagen um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu überstehen.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet für einen Existenzgründer, dass er nicht arbeiten kann und das bedeutet, dass er keinen Umsatz erwirtschaften kann.

Denn nur mit genügend Umsatz kann er seine festen Kosten bezahlen. Diese können sich auch bei einem jungen Selbstständigen sehr schnell auf einige 1000 € belaufen.

 

Existenzgründer muss seine Arbeitskraft absichern:

Deshalb ist es für einen Existenzgründer existenziell, dass er seine Arbeitskraft vernünftig abgesichert. Dies sollte er durch ein Krankentagegeld absichern. Das Krankentagegeld sichert dem Existenzgründern sein Einkommen, wenn er arbeitsunfähig  ist. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder durch eine Krankheit verursacht werden.


Wie hoch sollte der Existenzgründer sein Krankentagegeld absichern?

Der Existenzgründer sollte zunächst sämtliche fixen Kosten, die durch seine Geschäftstätigkeit verursacht werden zusammen rechnen.  Zu diesen festen fixen Kosten gehören zum Beispiel Miete, Leasing-oder Kreditraten,  Kosten für eine Aushilfe, Versicherungsbeiträge und alle anderen betrieblich verursachten Kosten. Wie zurechnen sollte selbstständige auch seine privaten Kosten, denn diese muss sein Betrieb ja auf jeden Fall auch erwirtschaften.

 

Berechnen sie hier die Höhe des Krankentagegeld für Existenzgründer


Was sagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) zur Höhe des Krankentagegeld?

"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist das der Durschschnittverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Bei Tarifen für Selbstständige und freiberuflich Tätige gilt als Nettoeinkommen der Gewinn (Paragraph 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) aus der Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit.

 

Problem: Beim Krankentagegeld kann nur den Gewinn abgesichert werden.

Genau hier liegt das Problem. "Bei Tarifen für Selbständige und freiberuflich Tätige gilt das Nettoeinkommen als Gewinn"

Wie soll ein Existenzgründer seinen Gewinn nachweisen, wenn er gerade mit seiner Selbstständigkeit begonnen hat?

 

Lösung: Krankentagegeld für Existenzgründer ohne Einkommensnachweis.

Es gibt ein Krankentagegeld für Existenzgründer, dass in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung keinen Nachweis über die Höhe der Einkünfte verlangt. Der Existenzgründer kann dann ohne Nachweis bis zu 140 € Krankentagegeld pro Tag absichern. Für Freiberufler, wie  z.B. Architekten ab Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte können ohne Nachweis bis zu 155 € pro Tag abgesichert werden.

 

Weitere Vorteile des Krankentagegeldes für Existenzgründer

 

 Fixen Kosten für Personal, Miete etc.  sind mit abgesichert

 mit Kündigungsschutz-Garantie

 ohne Wartezeiten

 Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich

 Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewusstseinsstörungen 

  für Existenzgründer sind bei Selbstständigen 140 € und für Freiberufler 155 €  pro Tag in den ersten 2 Jahren ohne Nachweis absicherbar , wobei maximal 55 € ab dem 4. Tag möglich sind.

 

Erfahren Sie hier mehr zum Krankentagegeld für Existenzgründer….


Warum Krankengeld/Krankentagegeld?Arbeitsunfähig und Krankentagegeld

Der „alte“ Bismarck erkannt schon sehr früh, das Arbeiter bei Arbeitsun-fähigkeit, Krankheit oder Unfall kein Geld mehr verdienen. Deshalb wurde das Krankengeld (Krankentagegeld), zunächst nur für die Arbeiter eingeführt. Später wurde diese Gruppe auch auf die Angestellten ausgeweitet. Nach dem Krieg kamen noch die Selbstständigen und Freiberufler hinzu. Diese hatten allerdings, ganz im Gegensatz zu den Arbeitnehmern ein freiwilliges Beitrittsrecht.

Krankentagegeld für Selbstständige erst ab 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts

In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde dann von verschiedenen privaten Krankenversicherern ein Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler angeboten.

Warum Krankenatgegeld für Selbstständige?

Diese Berufsgruppe konnte bei einer längeren Krankheit nur vom Ersparten leben. Sollte dies aufgebraucht sein, dann fiel der Selbstständige und seine ganze Familie ins soziale Elend. Er konnte seine Rechnungen nicht bezahlen. In der Regel bedeutete dann die Krankheit des Chefs auch das „Aus“ für die Firma und der soziale Abstieg der Familie.

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler so aktuell wie damals

Das gleiche gilt auch heute noch. Die Absicherung bei Krankheit sorgt dafür, das Alle, die Ihr Geld mit Ihrer Arbeitskraft verdienen, in aller Ruhe gesund werden können, ohne darüber nachdenken zu müssen, wovon sie leben sollen. Das Krankengeld bzw. Krankentagegeld gibt Ihnen diese Gewissheit.

Auch Arbeitnehmer brauchen Krankentagegeld

Der Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit, also bei Krankheit, ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält für diesen Zeitraum sein volles Bruttoeinkommen.

Nach 6 Wochen endet Lohnfortzahlung des Arbeitgebers

Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dann keine weiteren Beiträge zahlen. Der Arbeitnehmer erhält dann 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens.

Höhe des Krankentagegeld der Gestzlichen Krankenkassen ist begrenzt

Die Höhe des Krankengeldes ist darüberhinaus auf die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dies führt für jeden Arbeitnehmer dazu das er nach sechs Wochen weniger Geld hat als vorher. Je höher das Einkommen eines Arbeitnehmers ist desto größer ist diese Lücke. Bei einem Einkommen von 2000 € Brutto fehlen dem Arbeitnehmer nach sechs Wochen rund 300 € monatlich.

Erfahren Sie hier mehr zum Krankentagegeld:

Für jede Berufsgruppe das richtige Krankentagegeld

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Kein Krankentagegeld mehr für Selbstständige

Warum ist das ordentliche Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung so wichtig?

Krankentagegeld
Mit dem ordentlichen Kündigungsrecht hat der Versicherer die Möglichkeit die Krankentagegeldversicherungen in den ersten drei Jahren jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Krankentagegeldvericherung zahlt noch bis zur Kündigung bezahlt.

Der laufende Versicherungsfall spricht die laufende Arbeitsunfähigkeit wäre zwar noch abgesichert aber dann stünde der Veesicherte plötzlich ohne Absicherung und Geld bei Arbeitsunfähigkeit da.

Zwei Probelme bei Kündigung der Krankentagegeldeverscherung:

Erstens: Zukünftige Arbeitsunfähigkeiten wären nicht mehr abgesichert,

Zweitens: Für die nächsten Jahre wäre es dann für die Selbstständigen unmöglich in Deutschland eine Krankentagegeldversicherung zu erhalten.

Wo ist das ordentliche Kündigungsrecht geregelt?

Dies ist in Paragraph 14 der MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeldversicherungen) geregelt.

Steht dort gar nichts, dann verzichtet der Versicherer auf das außerordentliches Kündigungsrecht.

Wir bieten Ihnen grundsätzlich nur Krankentagegeldversicherungen, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Wir sperechen hier von einer Krankentagegeldversicherung mit Kündigungsschutzgarantie.

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Fazit: Es ist für jeden Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler enorm wichtig das diese einen Krankenversicherer finden, der bei der Krankentagegeldversicherung auf das Orangenkündigungsrecht verzichtet. Ansonsten kann dies Existenzbedrohung für ihn werden.

 

 

Hier finden Sie Krankentagegeld mit Kündigunsschutz-Garantie.

Krankentagegeldversicherung und ordentliches Kündigungsrecht.

Herr Ingo St. fragt nach:AUfotolia 2339636 xs

“Meine Krankentagegeld versicherung hat mir zum ende des Jahres gekündigt. ich bin mit dieser Versicherung. noch unter der 3 Jahres grenze.
meine frage ist ob dieses auch im Leistungsfall rechtens ist?
für ihre antwort währe ich ihnen sehr dankbar.”

Antwort vom Krankentagegeld-Experten:

Sehr geehrter Herr St,

dies ist im Leistungsfall rechtens, wenn Ihre Gesellschaft nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Da müssen Sie in Ihren Bedingungen zum Krankentagegeld (MBKT) nachsehen. Dies steht in § 14 Absatz 1 MBKT. Wenn es disen § nicht gibt, dann verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Sehen Sie dort mal nach. Oder Sie verraten mir welche Gesellschaft Sie versichert sind, dann können wir für Sie nachsehen.

Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der Kündigungsschutz-Garantie.Viele Grüße der Krankentagegeld-Experte.

Ein Krankentagegeld das auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, finden Sie hier.

Wann haben Sie das letzte Mal Ihren Impfschutz überprüft?

Wissen Sie, wo Ihr Impfausweis liegt? Die meisten Erwachsenen müssten darüber länger nachdenken. Wenn nichts besonderes passiert, sind Impfungen häufig kein Thema mehr.

Aber auch Erwachsenen wird empfohlen, den eigenen Impfschutz regelmäßig prüfen zu lassen, spätestens alle 10 Jahre.

Zudem machen es neue Lebensumstände ebenfalls sinnvoll, sich selbst oder andere durch Impfungen zu schützen (z.B. Kinderwunsch, chronische Krankheit oder neuer Arbeitsplatz).

Welche Routine-Impfungen die Ständige Impfkommission (STIKO) für
Erwachsene empfiehlt, erfahren Sie auf diesen Seiten.

“Mut zur Lücke wird bestraft
Kunden, die eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen haben, um für lange Krankheitszeiten vorzusorgen, droht ein böses Erwachen, wenn sie nicht aufpassen. Die Deckungen greifen nicht immer nahtlos ineinander.” von Ilse Schlingensiepen

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente bei einem Unternehmen

“Solche Fälle sind keine Seltenheit, weiß Versicherungsjurist Arno Schubach. “Zwischen den Krankentagegeldleistungen und dem Beginn der Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung können Lücken entstehen”, sagt der Koblenzer Rechtsanwalt, der Versicherungskunden und -anbieter vertritt. Haben die Versicherten kein finanzielles Polster, kann es in der Wartezeit eng werden.”

Gerade deshalb ist es wichtig, das sich der Krankentageldversicherer und der Berufsunfähigkeitsversicherer miteinander abstimmen. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein Krankentagegeld absichern.

Hier finden Sie Krankentagegelder und Berufsunfähigkeitsabsicherungen aus einem Haus.

Quelle: Financial Times vom 30.09.2011
Zum Artikel der Financial Times.

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Mit dem Tarif „Krankengeld Premium“ bietet auch die KKH-Allianz einen Krankentagegeld-Wahltarif an. Zunächst fallen bei diesem Tarif einige positive Dinge auf:

So gibt es zum Beispiel bei Abschluss der Versicherung keine Gesundheitsfragen. Insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen aufgrund von Gesundheitsfragen bei anderen Krankenkassen abgelehnt zu werden, kann dies interessant für Sie sein. Außerdem werden Sie als Versicherter der KKH im Falle einer Arbeitsunfähigkeit von Beiträgen befreit.

Dennoch gibt es auch einige Nachteile bei diesem Tarif:

So kann der Wahltarif der KKH nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld beantragt werden. Dies kann sehr schnell zu einer Beitragserhöhung von bis zu 10,74% für Selbstständige führen!

Des Weiteren wird das Krankengeld erst ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. Leistungsdauer ist bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, dann enden die Krankengeldauszahlungen. Die Krankengeld Höhe beträgt 70% des Einkommens, maximal sind jedoch 2.573 Euro pro Monat versicherbar.

Eine gravierende Einschränkung ist sicherlich die 3-Jahres-Bindung an die Krankenkasse. In diesem Zeitraum ist es Ihnen nicht erlaubt, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Auch nicht bei einer möglichen Beitragserhöhung!

Unsere Empfehlung:

Das KKH Krankengeld scheint auf den ersten Blick sehr interessant zu sein. Doch nach unserer Ansicht sollten Sie Ihre Arbeitskraft – ein enorm wichtiges Gut- bestmöglich absichern. Wir empfehlen Ihnen daher: Informieren Sie sich grundlegend über das Thema Krankengeld und Krankentagegeld. Vergleichen Sie sämtliche Tarife miteinander! Nur so können Sie wirklich die bestmögliche Absicherung auswählen.

Hier erhalten Sie weitere Hile:

Krankentagegeld und Krankengeld
Das KKH Krankengeld Premium
Satzung der KKH

Die deutsche Krankenversicherung (DKV) bietet ab 1.6.2011 die Möglichkeit für Freiberufler bis zu 520 € pro Tag abzusichern. WirtschaftsprüferFotolia 10722441 XS

Unter Freiberuflern versteht die DKV hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Physiotherapeuten, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Kammerberufe die als Freiberufler tätig sind.

Im Einzelfall ist zu prüfen ob sie unter diese Berufsgruppe fallen.

Hier finden sie weitere Informationen:

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Physiotherapeuten)

Die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Krankentagegeldes-Versicherung wurde hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit
bei Arbeitslosigkeit an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst.

Auswirkungen für Arbeitnehmer beim Krankentagegeld der DKV:

Nach der neuen Rechtsprechung sind auch Zeiten der Arbeitssuche nach Beendigung eines bestimmten Arbeitsverhältnisses Teil der auf die Erzielung von Arbeitsverdienst gerichteten Erwerbstätigkeit des Versicherungsnehmers. Dieser muss nach Ansicht des BGH aber während der Arbeitslosigkeit mit hinreichender Aussicht auf Erfolg auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit sein.

Auswirkungen für Selbstständige und Freiberufler beim Krankentagegeld der DKV:
Diese Grundsätze sind auch auf die Versicherungsfähigkeit von Selbstständigen und Freiberuflern anzuwenden. Danach ist eine Tarifbestimmung dahingehend auszulegen, dass die Versicherungsfähigkeit während der Übergangszeiten bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit nicht entfällt.

Dies bedeutet: Bei Beendigung eines festen Arbeits- oder Dienstverhältnisses oder bei Aufgabe der Selbstständigkeit bzw. der
freiberuflichen Tätigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit nur dann, wenn der VN (Versicherungsnehmer) nicht mit Aussicht auf Erfolg auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit ist. Da der Versicherer darüber im Allgemeinen keine Kenntnis besitzt, beendet er die KT-Versicherung.
Der VN muss den Versicherer innerhalb von 2 Monaten informieren, dass er sich mit Aussicht auf Erfolg um eine andere Tätigkeit bemüht. Die Krankentagegeld-Versicherung wird dann rückwirkend (gegebenenfalls mit angepasster Tagegeldhöhe und Karenzzeit) wieder in Kraft gesetzt.

Weitere Informationen zum Krankentagegeld der DKV finden Sie hier:

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Freiberufler

Krankentagegeld für Existenzgründer

Die DKV verbessert Krankentagegeldbedingungen:DKVlogo

Krankentagegeldversicherung der DKV – Erhöhung der Altersgrenze

Die Krankentagegeldversicherung endet grundsätzlich laut den Musterbedingungen Krankentagegeld (MBKT) mit Erreichen der Altersgrenze. Dies ist in der Regel das 65. Lebensjahr.

Für alle Krankentagegeldversicherungen der DKV wurde die Altersgrenze vom 65. auf das 70. Lebensjahr erhöht.

Die Musterbedingungen der Krankentagegeld-Bedingungsteile der Einzelversicherung (EV) – § 15 Abs. 1c)) – sowie des Krankentagegeld-Bedingungsteils der GV – § 14 Abs. 1c) – sehen zwar weiterhin vor, dass die KT-Versicherungen spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres enden. Davon abweichend wurde jedoch in den Tarifbedingungen der Krankentagegeld-Bedingungsteile die Altersgrenze auf das 70. Lebensjahr erhöht.

Fortführung des Krankentagegeldes der DKV bis zum 75. Lebensjahr möglich

Der Versicherungsnehmer (VN) hat künftig das Recht, bei Erreichen der Altersgrenze seine Krankentagegeldversicherung bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres fortzuführen; und zwar unter Anrechnung der Alterungsrückstellung. Bisher hatte der VN bei Weiterbestehen der Versicherungsfähigkeit lediglich einen Anspruch auf Abschluss einer neuen KT-Versicherung zum Neugeschäftsbeitrag – also ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ein Antrag auf Fortführung der KT-Versicherung ist künftig nicht mehr erforderlich.

Der VN muß lediglich innerhalb von zwei Monaten nach Vollendung des 70. Lebensjahres schriftlich mitteilt, dass die Versicherungsfähigkeit weiterhin besteht und die Versicherung fortgeführt werden soll.

In der Gruppenversicherung (GV) endet das Krankentagegeld nicht mit Bezug der Altersrente

In der Einzelversicherung enden die KT-Versicherungen auch weiterhin mit Bezug von Altersrente. In der GV gibt es diese Einschränkung nicht.
Das Höchstaufnahmealter mit 64 in der Krankentagegeld-Versicherung bleibt unverändert.

Tipp zum Krankentagegeld der DKV:

Achten Sie darauf , das Sie ein Krankentagegeld bei der DKV über eine Gruppenversicherung beantragen. Fragen Sie gezielt nach den Vorteilen der Gruppenversicherungs Krankentagegelder der DKV, wenn Sie obige Vorteile haben möchten.

Hier können Sie mehr über das Krankentagegeld der DKV erfahren:

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Freiberufler