Kategorie: Ergo Leben

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Voller Erfolg für die Verstehensgarantie: ERGO klarer Testsieger bei Produktinformations-blättern.

Die ERGO-Verstehensgarantie hat einen weiteren sichtbaren Erfolg zu vermelden: Das Produkt-informationsblatt zu Riester-Versicherungen hat in einem Produkttest alle anderen Anbieter weit hinter sich gelassen. Unter der Überschrift „Wer spricht Klartext” veröffentlichte das unabhängige Verbrauchermagazin „Guter Rat” (Nr. 9/11) am 18. August die Ergebnisse des Tests, der in Kooperation mit dem Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) durchgeführt wurde.

Getestet wurde die Verständlichkeit von 13 Produktinformationsblättern (PIB) verschiedener Versicherungen. Bei einer Höchstpunktzahl von 100 Punkten erreichte das Infoblatt der ERGO hervorragende 84,5 Punkte. In den angelegten Kriterien „Inhaltliche Richtigkeit”, „Übersichtlichkeit”, „Verständlichkeit” und „Knappheit” erzielte der ERGO-Text Bestnoten, da alle Kosten im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern für den Kunden nachvollziehbar dargestellt waren. ITA-Testleiter Dr. Mark Ortmann: „Das von ERGO neu entwickelte PIB ist am verständlichsten gewesen.”

Die besten drei Ergebnisse im Überblick:
1. ERGO 84,5 Punkte
2. Allianz 60,5 Punkte
3. HanseMerkur Lebensversicherung AG 59 Punkte

Hier erfahren Sie mehr…..

Wünschen Sie ein Angebot zur Riester-Versicherung der Ergo? Dann sind Sie hier richtig.

ERGO
Neuer Garantiezins gilt für Neuverträge ab dem 1.1.2012

Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, von derzeit 2,25% auf dann 1,75% gesenkt. Gleichzeitig werden die Altersgrenzen für die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung um 2 Jahre auf 67 Jahre angehoben.

Neuerungen betreffen alle Lebensversicherung, Rentenversicherungen als auch die Pensionskassen.

Welche Auswirkungen hat die Senkung des Garantiezinses?

Für bestehende Verträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Auswirkung. Die versprochenen und zugesicherten Garantieleistungen werden in voller Höhe auch weiterhin erbracht. Dies gilt auch künftig!

Für Neuabschlüsse ab dem 1.1.2012 fallen jedoch die garantierten Leistungen geringer aus als bisher.

Die Attraktivität der Lebensversicherungen bleiben erhalten.

Denn Ablaufleistungen und Rentenleistungen sind weniger vom einkalkulierten Garantiezins, sondern vielmehr von der Überschussbeteiligung abhängig. Die Änderung des Garantiezinses erfolgt unabhängig von dem tatsächlichen Leistungsvermögen in der Kapitalanlage und somit der Überschussbeteiligung.

Welche Chancen bietet die Senkung des Garantiezinses?

Für die ERGO Leben und ihre Kunden bietet die Senkung einige Vorteile: Zum einen werden die Sicherheitsmargen gestärkt, zum anderen können die Unternehmen eine größere Flexibilität in der Kapitalanlage nutzen. Unter gleichen Kapitalmarktbedingungen ergeben somit höhere Renditenmöglichkeiten. Aussagen zur Überschussbeteiligung für 2012 können dennoch natürlich erst zum Jahresende 2011 unter Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung getroffen werden.

Lebensversicherungen – neuer Garantiezins gilt für Neuverträge ab dem 1.1.2012

Vorteil für Kunden durch erhöhte Flexibilität in der Kapitalanlage.
Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, von derzeit 2,25% auf dann 1,75% gesenkt.

Welche Auswirkungen hat die Senkung des Garantiezinses?

Für bestehende Verträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Aus-wirkung. Die versprochenen und zugesicherten Garantieleistungen werden in voller Höhe auch weiterhin erbracht. Dies gilt auch künftig!

Für Neuabschlüsse ab dem 1.1.2012 fallen jedoch die garantierten Leistungen geringer aus als bisher.

Die Attraktivität unserer Lebensversicherungsprodukte bleibt aber nahezu erhalten, denn Ablaufleistungen und Rentenleistungen sind weniger vom einkalkulierten Garantiezins, sondern vielmehr von den Überschussbeteiligung abhängig.

Welche Chancen bietet die Senkung des Garantiezinses?

Für die ERGO Leben und ihre Kunden bietet die Senkung einige Vorteile: Zum einen werden die Sicherheitsmargen gestärkt, zum anderen können wir eine größere Flexibilität in der Kapitalanlage unserer Unternehmen nutzen. Unter gleichen Kapitalmarktbedingungen ergeben somit höhere Renditenmöglichkeiten. Aussagen zur Überschussbeteiligung für 2012 können dennoch natürlich erst zum Jahresende 2011 unter Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung getroffen werden.

Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht:

Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben

Selbstständige und Freiberufler können in der Regel aber nicht einmal auf diese finanzielle Zuwendung hoffen.
Und auch die Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken bedürfen oft der privaten Ergänzung. seit 2010 sogar noch günstigeren Das

Problem einer Berufsunfähigkeit:

Der gewohnte Lebensstandard kann nicht gehalten werden, und die Altersversorgung gerät in Gefahr.

Die Problemlösung:
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV), Sonderabteilung der ERGO-

Zum versicherbaren Personenkreis der DANV gehören:

  • Rechtsanwälte, Notare,
  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer,
  • Patentanwälte,
  • Unternehmensberater,
  • Diplomkaufleute, Diplomvolkswirte, Diplombetriebswirte,
  • Rechtsreferendare, Rechtsassessoren,
  • beamtete Juristen, Staatsanwälte, Richter.

Berufsunfähghkeitsversicherung der DANV bietet viele Vorteile:

Vorteil Nr. 1: Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten. Durch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem Tarif Top-IZ der
Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung kann der Versicherte seinen Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn er etwa aufgrund einer Krankheit seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können und eine Rente in entsprechender Höhe vereinbart hat.

Vorteil Nr. 2: Die Hauptversicherung läuft weiter. Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung,
so dass die vereinbarte Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.

Vorteil Nr. 3: Ist die planmäßige automatische Anpassung von Beitrag und Leistung eingeschlossen, läuft auch die Dynamisierung der Hauptversicherung beitragsfrei weiter.

Vorteil 4: Verzicht auf die abstrakte und konkreteVerweisung.

Bei der DANV werden die Versicherten nicht „verwiesen“ – weder abstrakt (das hieße zum Beispiel, dass ein selbstständiger Anwalt aufgrund der theoretischen Möglichkeit, immer noch als Angestellter etwa in einer Rechtsabteilung arbeiten zu können, keine Leistungen erhält) noch konkret (wenn der selbständige Anwalt nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine andere Tätigkeit ausübt).

Vorteil 5: Wer aus seinem Beruf ausgeschieden ist – etwa weil er in Elternzeit gegangen ist –und dann innerhalb von drei Jahren berufsunfähig wird, erhält Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Vorteil 6: Prognosezeitraum maximal 6 Monate.

Wenn ein Arzt Berufsunfähigkeit für einen Zeitraum von „voraussichtlich sechs Monaten ununterbrochen“ prognostiziert, so besteht bereits ein Leistungsanspruch. Bei sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, wird rückwirkend geleistet.

Vorteil 7: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Vorteil 8: Die Erhöhung der Beiträge und Versicherungsleistungen ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

DANV senkt Beiträge um bis zu 20 %:

Durch die Neukalkulation der Tarife zum Jahr 2010 sind die Beiträge sogar noch günstiger geworden: Die Prämie konnte um bis zu 20 Prozent – und sogar noch mehr – gesenkt werden!

DANV erhält Bestnoten:

Diese Vorteile und Pluspunkte werden auch von anderen gesehen und anerkannt: Die unabhängige Rating-Agentur Morgen & Morgen etwa hat der Deutschen Anwalt und Notar-Versicherung gerade die Höchstnote für ihre Top-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verliehen: 5 Sterne – „ausgezeichnet“.

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Nachlass regeln, aber richtig

Die Broschüre zum ErbrechtBild

Die Erbschaftssteuerreform, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die ab Januar 2010 geltende Erbrechtsreform haben das Erbrecht in den letzten beiden Jahren in Teilen maßgeblich verändert. Die Auswirkungen können für viele Bundesbürger erheblich sein. So werden in Deutschland jährlich ca. 250 Mrd. Euro verschenkt oder vererbt.

Eine Erbschaft will geplant sein

Eine Vermögensübertragung, egal ob per Erbschaft oder Schenkung, erfordert eine sorgfältige Planung und in der Regel auch die Unterstützung durch einen Notar oder Fachanwalt.

Eine Erbschaft schafft oft Probleme

Wie notwendig das ist machen die folgenden Zahlen deutlich:
• 27 % der Erbfälle führen zu Konflikten in den Familien;
• 85 % der Testamente enthalten Fehler oder Widersprüche;
• 44 % der Deutschen ab 60 Jahren haben kein Testament gemacht
(Quelle: Wirtschaftswoche Nr.51 / 2009).

Die Broschüre „Nachlass regeln – aber richtig“ der Ergo bietet gleichermaßen Tipps für Erblasser wie für Erben. Eine heraustrennbare Checkliste bietet dabei einen praktischen Nutzen, der von Notaren und Anwälten gelobt wird.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Exemplar an!

In den letzten Jahren hat die Zahl der Aufkäufe von Lebensversicherungsverträgen deutlich zugenommen. Aus Sicht des Versicherungsnehmers (VN) ist der Verkauf seiner Lebensversicherung eine Alternative zum Rückkauf, da ein Verkauf oftmals einen höheren Auszahlbetrag verspricht.

Das klassische Geschäftsmodell beim Ankauf von Lebensversicherungen:

Der Versicherungsnehmer (VN) verkauft seine Lebensversicherung und erhält im Gegenzug zeitnah einen Preis, der in vielen Fällen oberhalb des Rückkaufwertes im Falle der Kündigung liegt. Der Käufer führt den Vertrag weiter, um so später (bei Ablauf) eine Rendite zu erzielen.

Die neuen Modelle beim Ankauf von Lebensversicherungen:

Den VN wird von Aufkäufern versprochen, einen erheblich über dem Rückkaufswert liegenden Betrag zu zahlen. Allerdings soll der Gegenwert nur in Raten und über viele Jahre hinweg ausgezahlt werden. Sicherheiten werden nicht gegeben, auch wenn mit Begriffen wie „garantierte Auszahlung“ geworben wird. Da diese davon abhängt, dass der Aufkäufer weiter existent ist, kann schlimmstenfalls der Kunde sogar einen Totalverlust erleiden.

Warnung vor ünseriösen Angeboten zum Ankauf von Lebensversicherunge

Der Aufkäufer will in den Modellen häufig den Vertrag nicht fortführen. Vielmehr soll durch die Kündigung das nötige Kapital beschafft werden, um hiermit aus einer anderen Geldanlage heraus die versprochene Rendite und eigenen Gewinn zu erwirtschaften. Die Kunden ändern hierdurch die Anlageart ihres Vermögens. Rechtlich entspricht dies einem Darlehensvertrag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bereits tätig geworden und hat einigen Aufkäufern das Geschäft wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften untersagt. Gegen andere sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Warnung ausgesprochen. Erfahrungen zeigen, dass Kunden, wenn sie alle wichtigen Informationen erhalten haben, ihre Entscheidung durchaus noch einmal überdenken.

Es geht um die Ratenzuschläge bei unterjähriger ZahlweiseERGO

Bei Lebens-/Rentenversicherungen gegen laufenden Beitrag mit unterjähriger Zahlung von Versicherungsbeiträgen (bspw. monatlich) wird häufig ein so genannter Ratenzuschlag erhoben. Dieser Ratenzuschlag wird prozentual ausgewiesen (bspw. 5% bei monatlicher Zahlung), die tatsächliche (effektive) Belastung ist jedoch meist deutlich höher.

Das Landgericht Hamburg hat aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) gegen die ERGO Leben geprüft, ob
die in den AVB verwendete Klausel zur unterjährigen Beitragszahlung bei der ERGO Leben wirksam ist oder nicht. Die vzhh hat in ähnlich gelagerten
Fällen auch gegen andere Versicherer Klagen eingereicht. Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit gegen die ERGO Leben hat das Gericht
am 03. Mai 2011 verkündet, dabei wurde die verwendete Klausel als unwirksam beurteilt.

Um diese Klausel geht es

Die Klausel „[…] Nach Vereinbarung können Sie die Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen und monatlichen Raten zahlen. Hierfür
erheben wie Ratenzuschläge“ (AVB § 7, Nr. 2) steht in der Kritik, hier wird eine Angabe des effektiven Jahreszinses vermisst.

Bereits seit August 2009 wird in den Neuverträgen (in Angebot und Urkunde) der effektive Jahreszins ausgewiesen, um eine höhere
Transparenz sicher zu stellen. Damit sind in diesem Falle lediglich Altverträge betroffen.

Können Kunden Geld zurückfordern?
Nein. Die Berichterstattung in den Medien ist diesbezüglich teilweise fehlerhaft. Für Rückforderungen von Ratenzuschlägen gibt es keine
rechtliche Grundlage für die Versicherungsnehmer. Dies ist im Rahmen von Einzelrechtsstreitigkeiten (Kunde/Versicherer) durch eine Vielzahl
bundesweit gesprochener Urteile zur Thematik, die zugunsten der Versicherer ausgegangen sind, ausdrücklich bestätigt worden.

Warum werden Ratenzuschläge erhoben?

  • Kunden haben vom 1. Tag an vollen Versicherungsschutz, zahlen bei Ratenzahlung den für den Schutz versicherungstechnisch
    erforderlichen Beitrag aber erst im Laufe des Jahres.

 

  • Bei halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Beiträgen fallen höhere Verwaltungs- und Inkassokosten an – die Beiträge müssen zweimal, viermal oder zwölfmal eingezogen und verbucht werden.

 

  • Bei kapitalbildenden Versicherungen kommt zudem ein Vorfinanzierungsaufwand hinzu: Versicherer garantieren dem Kunden
    die Verzinsung auf den Jahresbeitrag, obwohl bei unterjähriger Beitragszahlung über das Jahr zunächst weniger Kapital zur Verfügung
    steht, das anlegt und verzinst werden kann.

 

  • Für diese Vorteile eines Kunden, der nach und nach zahlt, im Vergleich zu einem Kunden, der einmal im Jahr zahlt, erfordert auch der
    aufsichtsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz einen Ausgleich an das Versichertenkollektiv. Bei gleichem Versicherungsschutz sind die
    Zuschläge zwingender Bestandteil der versicherungsmathematischen
    Kalkulation.

Wie ist das weitere Vorgehen?
Die Rechtsfrage wird in letzter Instanz durch den Bundesgerichtshof endgültig zu klären sein. Damit gibt das Urteil des Landgerichts Hamburg
lediglich einen Zwischenstand über die Rechtsauffassung dieses einen Gerichts wieder.


Ökotest hat im Rahmen des Ratgebers „Gesundheit & Fitness 2010“ einen Produkttest zur RisikolebensversiERGOcherung durchgeführt, in dem sich auch die Produkte der ERGO Leben wiederfinden. Vergleicht man die weiteren am Test beteiligten Wettbewerber aus dem Serviceversicherungsbereich (Debeka, Generali, R+V AG und Zurich), können sich die Ergebnisse der
ERGO Leben sehen lassen.

Infos zum Bewertungsverfahren
Das Bewertungsverfahren beruht ausschließlich auf Preis-Leistungsaspekten:

• Für acht verschiedene Modellfälle (feste und konstante VS 200.000 Euro, Vertragslaufzeit jeweils 20 Jahre) wird, unterschieden nach
Geschlecht und Rauchverhalten sowie dem Alter (30 und 40 Jahre), die Höhe des Netto- und Bruttobeitrages bewertet. Es erfolgt anhand des niedrigsten und des höchsten Beitrages eine Einteilung in vier gleichgroße Klassen. In die Gesamtnote fließt die Bewertung auf Basis Netto- und Bruttobeitragshöhe im Verhältnis 70:30 ein.

• Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Service- und Direktversicherern.

• Weitere wichtige Aspekte (wie z.B. Beratungsleistung) werden nicht
betrachtet.

 

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