Kategorie: Krankentagegeld

"Ich bin Existenzgründer und weis nicht recht welches Krankentagegeld ich abschließen sollte."

 

Fragen zum Krankentagegeld

 

Jeder Existenzgründer ist anders.

Das größte Problem das fast alle Existenzgründung in der Anfangsphase haben, ist  dass das gesamte Kapital in der Firma steckt.

Sollte dem Existenzgründer in dieser Phase etwas passieren, dann hat  der Existenzgründer in der Regele nicht mehr genügend Rücklagen um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu überstehen.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet für einen Existenzgründer, dass er nicht arbeiten kann und das bedeutet, dass er keinen Umsatz erwirtschaften kann.

Denn nur mit genügend Umsatz kann er seine festen Kosten bezahlen. Diese können sich auch bei einem jungen Selbstständigen sehr schnell auf einige 1000 € belaufen.

 

Existenzgründer muss seine Arbeitskraft absichern:

Deshalb ist es für einen Existenzgründer existenziell, dass er seine Arbeitskraft vernünftig abgesichert. Dies sollte er durch ein Krankentagegeld absichern. Das Krankentagegeld sichert dem Existenzgründern sein Einkommen, wenn er arbeitsunfähig  ist. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder durch eine Krankheit verursacht werden.


Wie hoch sollte der Existenzgründer sein Krankentagegeld absichern?

Der Existenzgründer sollte zunächst sämtliche fixen Kosten, die durch seine Geschäftstätigkeit verursacht werden zusammen rechnen.  Zu diesen festen fixen Kosten gehören zum Beispiel Miete, Leasing-oder Kreditraten,  Kosten für eine Aushilfe, Versicherungsbeiträge und alle anderen betrieblich verursachten Kosten. Wie zurechnen sollte selbstständige auch seine privaten Kosten, denn diese muss sein Betrieb ja auf jeden Fall auch erwirtschaften.

 

Berechnen sie hier die Höhe des Krankentagegeld für Existenzgründer


Was sagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) zur Höhe des Krankentagegeld?

"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist das der Durschschnittverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Bei Tarifen für Selbstständige und freiberuflich Tätige gilt als Nettoeinkommen der Gewinn (Paragraph 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) aus der Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit.

 

Problem: Beim Krankentagegeld kann nur den Gewinn abgesichert werden.

Genau hier liegt das Problem. "Bei Tarifen für Selbständige und freiberuflich Tätige gilt das Nettoeinkommen als Gewinn"

Wie soll ein Existenzgründer seinen Gewinn nachweisen, wenn er gerade mit seiner Selbstständigkeit begonnen hat?

 

Lösung: Krankentagegeld für Existenzgründer ohne Einkommensnachweis.

Es gibt ein Krankentagegeld für Existenzgründer, dass in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung keinen Nachweis über die Höhe der Einkünfte verlangt. Der Existenzgründer kann dann ohne Nachweis bis zu 140 € Krankentagegeld pro Tag absichern. Für Freiberufler, wie  z.B. Architekten ab Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte können ohne Nachweis bis zu 155 € pro Tag abgesichert werden.

 

Weitere Vorteile des Krankentagegeldes für Existenzgründer

 

 Fixen Kosten für Personal, Miete etc.  sind mit abgesichert

 mit Kündigungsschutz-Garantie

 ohne Wartezeiten

 Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich

 Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewusstseinsstörungen 

  für Existenzgründer sind bei Selbstständigen 140 € und für Freiberufler 155 €  pro Tag in den ersten 2 Jahren ohne Nachweis absicherbar , wobei maximal 55 € ab dem 4. Tag möglich sind.

 

Erfahren Sie hier mehr zum Krankentagegeld für Existenzgründer….


Der Unterschied zwischen einem Krankengeld und einem Krankentagegeld?au bescheinigung

Im Grunde meinen beide Begriffe dasselbe. Sowohl beim Krankengeld als auch beim Krankentagegeld wird der Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Unfall abgesichert.

Die Verdienstausfallabsicherung der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BEK, DAK, TKK, BKK, usw. ) wird als Krankengeld bezeichnet wird, und bei der privaten Krankenversicherung als Krankentagegeld. In beiden Fällen wird ein vorher vereinbarter Beitrag für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Unterschied zwischen Krankengeld um Krankentagegeld

Ansonsten gibt es große Unterschiede zwischen den Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen und dem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung.

Alles weitere zum Krankentagegeld werden sie in den nächsten Wochen erfahren.

Für ganz Eilige finden Sie hier weitere Informationen zum Unterschied zwischen den Krankengeld und dem Krankentagegeld.

Wikepedia: Was sagt Wikipedia über das Krankengeld?

Krankentagegeld für Selbstständige

Fragen und Antworten zum Krankentagegeld: Was Sie schon immer wissen wollten.

Warum Krankengeld/Krankentagegeld?Arbeitsunfähig und Krankentagegeld

Der „alte“ Bismarck erkannt schon sehr früh, das Arbeiter bei Arbeitsun-fähigkeit, Krankheit oder Unfall kein Geld mehr verdienen. Deshalb wurde das Krankengeld (Krankentagegeld), zunächst nur für die Arbeiter eingeführt. Später wurde diese Gruppe auch auf die Angestellten ausgeweitet. Nach dem Krieg kamen noch die Selbstständigen und Freiberufler hinzu. Diese hatten allerdings, ganz im Gegensatz zu den Arbeitnehmern ein freiwilliges Beitrittsrecht.

Krankentagegeld für Selbstständige erst ab 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts

In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde dann von verschiedenen privaten Krankenversicherern ein Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler angeboten.

Warum Krankenatgegeld für Selbstständige?

Diese Berufsgruppe konnte bei einer längeren Krankheit nur vom Ersparten leben. Sollte dies aufgebraucht sein, dann fiel der Selbstständige und seine ganze Familie ins soziale Elend. Er konnte seine Rechnungen nicht bezahlen. In der Regel bedeutete dann die Krankheit des Chefs auch das „Aus“ für die Firma und der soziale Abstieg der Familie.

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler so aktuell wie damals

Das gleiche gilt auch heute noch. Die Absicherung bei Krankheit sorgt dafür, das Alle, die Ihr Geld mit Ihrer Arbeitskraft verdienen, in aller Ruhe gesund werden können, ohne darüber nachdenken zu müssen, wovon sie leben sollen. Das Krankengeld bzw. Krankentagegeld gibt Ihnen diese Gewissheit.

Auch Arbeitnehmer brauchen Krankentagegeld

Der Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit, also bei Krankheit, ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält für diesen Zeitraum sein volles Bruttoeinkommen.

Nach 6 Wochen endet Lohnfortzahlung des Arbeitgebers

Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dann keine weiteren Beiträge zahlen. Der Arbeitnehmer erhält dann 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens.

Höhe des Krankentagegeld der Gestzlichen Krankenkassen ist begrenzt

Die Höhe des Krankengeldes ist darüberhinaus auf die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dies führt für jeden Arbeitnehmer dazu das er nach sechs Wochen weniger Geld hat als vorher. Je höher das Einkommen eines Arbeitnehmers ist desto größer ist diese Lücke. Bei einem Einkommen von 2000 € Brutto fehlen dem Arbeitnehmer nach sechs Wochen rund 300 € monatlich.

Erfahren Sie hier mehr zum Krankentagegeld:

Für jede Berufsgruppe das richtige Krankentagegeld

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Kein Krankentagegeld mehr für Selbstständige

Es gibt keine eindeutige Rechtsauffassung, ob die Bindefrist für Wahltarife der gestzlichen Krankenkasse (GKV) auch beim Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) gilt.

Was bedeutet Bindefrist in der GKV? GKV-Verband

GKV-Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus bestimmte Wahltarife abzuschließen. Zu den wichtigsten Wahltraife der GKV zählen Zahnzusatzversicherungen und Krankengeld.

 

Bindefrist ist 1 bis 3 Jahre lang:

Der Abschluss von Wahltarifen bei der GKV führt zu Bindefristen von in der Regel einem Jahr. Bei Selbstbehalt- und Krankengeld-Tarifen beträgt die Bindefrist sogar drei Jahre.

Die Bindefristen gelten immer, wenn ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse beabsichtigt ist.

Strittig ist, inwieweit sie auch zu beachten sind, wenn ein Wechsel in die PKV ansteht.

Dies wird in der Praxis von den Krankenkassen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Auch den Verlautbarungen des GKV Spitzenverbandes, des PKV-Verbandes und des Bundesversicherungsamtes zu diesem Thema sind widersprüchliche Aussagen zu entnehmen:

Dem GKV Spitzenverband zufolge gelten die Bindefristen an die betreffende Krankenkasse immer, einerlei ob ein Wechsel von GKV zu GKV oder von GKV zu PKV beabsichtigt ist.

PKV-Verband widerspricht Bindefrist: pkv logo

Dem widerspricht der PKV Verband, wonach die Bindefristen nicht bei einem Wechsel von GKV zu PKV gelten. Und zwar auch unabhängig davon, ob man durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze gerade zum Jahreswechsel versicherungsfrei geworden ist oder schon länger in der GKV freiwillig versichert ist.

Zusätzlich verkompliziert wird dies durch ein Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA) an die in seiner Zuständigkeit befindlichen bundesunmittelbaren Krankenkassen (z.B. BKKen, nicht aber AOK u.a.). Darin wird die Rechtsauffassung vertreten, dass jemand, der durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei geworden ist, die Möglichkeit haben muss, in die PKV zu wechseln. Für den Fall, dass man schon länger freiwillig versichert ist, würden hingegen die Bindefristen der Wahltarife gelten.

Fazit:
Zur Zeit liegt kein höchstrichterliches Urteil vor (und ist auch vorläufig nicht in Sicht), durch das eine abschließende Klärung herbeigeführt würde.

 

Hier erfahren Sie mehr zum Krankengeld mit kürzerer Bindefrist.

Warum ist das ordentliche Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung so wichtig?

Krankentagegeld
Mit dem ordentlichen Kündigungsrecht hat der Versicherer die Möglichkeit die Krankentagegeldversicherungen in den ersten drei Jahren jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Krankentagegeldvericherung zahlt noch bis zur Kündigung bezahlt.

Der laufende Versicherungsfall spricht die laufende Arbeitsunfähigkeit wäre zwar noch abgesichert aber dann stünde der Veesicherte plötzlich ohne Absicherung und Geld bei Arbeitsunfähigkeit da.

Zwei Probelme bei Kündigung der Krankentagegeldeverscherung:

Erstens: Zukünftige Arbeitsunfähigkeiten wären nicht mehr abgesichert,

Zweitens: Für die nächsten Jahre wäre es dann für die Selbstständigen unmöglich in Deutschland eine Krankentagegeldversicherung zu erhalten.

Wo ist das ordentliche Kündigungsrecht geregelt?

Dies ist in Paragraph 14 der MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeldversicherungen) geregelt.

Steht dort gar nichts, dann verzichtet der Versicherer auf das außerordentliches Kündigungsrecht.

Wir bieten Ihnen grundsätzlich nur Krankentagegeldversicherungen, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Wir sperechen hier von einer Krankentagegeldversicherung mit Kündigungsschutzgarantie.

kuendigungsschutz siegel

Fazit: Es ist für jeden Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler enorm wichtig das diese einen Krankenversicherer finden, der bei der Krankentagegeldversicherung auf das Orangenkündigungsrecht verzichtet. Ansonsten kann dies Existenzbedrohung für ihn werden.

 

 

Hier finden Sie Krankentagegeld mit Kündigunsschutz-Garantie.

Krankentagegeldversicherung und ordentliches Kündigungsrecht.

Herr Ingo St. fragt nach:AUfotolia 2339636 xs

“Meine Krankentagegeld versicherung hat mir zum ende des Jahres gekündigt. ich bin mit dieser Versicherung. noch unter der 3 Jahres grenze.
meine frage ist ob dieses auch im Leistungsfall rechtens ist?
für ihre antwort währe ich ihnen sehr dankbar.”

Antwort vom Krankentagegeld-Experten:

Sehr geehrter Herr St,

dies ist im Leistungsfall rechtens, wenn Ihre Gesellschaft nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Da müssen Sie in Ihren Bedingungen zum Krankentagegeld (MBKT) nachsehen. Dies steht in § 14 Absatz 1 MBKT. Wenn es disen § nicht gibt, dann verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Sehen Sie dort mal nach. Oder Sie verraten mir welche Gesellschaft Sie versichert sind, dann können wir für Sie nachsehen.

Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der Kündigungsschutz-Garantie.Viele Grüße der Krankentagegeld-Experte.

Ein Krankentagegeld das auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, finden Sie hier.

“Mut zur Lücke wird bestraft
Kunden, die eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen haben, um für lange Krankheitszeiten vorzusorgen, droht ein böses Erwachen, wenn sie nicht aufpassen. Die Deckungen greifen nicht immer nahtlos ineinander.” von Ilse Schlingensiepen

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente bei einem Unternehmen

“Solche Fälle sind keine Seltenheit, weiß Versicherungsjurist Arno Schubach. “Zwischen den Krankentagegeldleistungen und dem Beginn der Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung können Lücken entstehen”, sagt der Koblenzer Rechtsanwalt, der Versicherungskunden und -anbieter vertritt. Haben die Versicherten kein finanzielles Polster, kann es in der Wartezeit eng werden.”

Gerade deshalb ist es wichtig, das sich der Krankentageldversicherer und der Berufsunfähigkeitsversicherer miteinander abstimmen. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein Krankentagegeld absichern.

Hier finden Sie Krankentagegelder und Berufsunfähigkeitsabsicherungen aus einem Haus.

Quelle: Financial Times vom 30.09.2011
Zum Artikel der Financial Times.

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Die deutsche Krankenversicherung (DKV) bietet ab 1.6.2011 die Möglichkeit für Freiberufler bis zu 520 € pro Tag abzusichern. WirtschaftsprüferFotolia 10722441 XS

Unter Freiberuflern versteht die DKV hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Physiotherapeuten, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Kammerberufe die als Freiberufler tätig sind.

Im Einzelfall ist zu prüfen ob sie unter diese Berufsgruppe fallen.

Hier finden sie weitere Informationen:

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Physiotherapeuten)

Krankentagegeld für Existenzgründer die als Freiberufler ihre ExistenzTierarztFotolia 11755383 XS gründen können bei der Deutschen Krankenversicherung in Klammern (DKV) in den ersten 24 Monate nach Existenzgründung bis zu 160 € Krankentagegeldvertrag abschließen.

 

Die DKV verlangt bei Existenzgründer keinen Nachweis.

Unter Freiberuflern versteht die DKV hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbord oder Rechtsanwälte, Physiotherapeuten oder ähnliche Berufe.

Wobei die DKB darüber hinaus noch für viele andere Berufsgruppen spezielle Krankentagegelder anbieten.

 

Hier finden sie weitere Informationen:

Krankentagegeld für Existenzgründer

Krankentagegeld für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Physiotherapeuten)

Seit vielen Jahren gibt es zwischen der DKV (Deutsche Kranknversicherung) und dem Verein Rationelle Arztpraxis eine Rahmenvereinbarung.

Rationelle Arztpraxis und Krankentagegeld der DKV

Diese Rahmenvereinbarung, auch Gruppenversicherungsvertrag genannt bietet Ihren Mitgliedern viel Vorteile.

Die Vorteile des Krankentagegeld über die Rationelle Arzpraxis:

  1. weiterlaufende fixen Kosten der Praxis sind abgesichert
  2. verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  3. Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
  4. flexible Leistungsbeginne -  schon ab dem 4. Tag
  5. sofortigen Versicherungsschutz – keine Wartezeiten
  6. bis 64. Lebensjahr abschließbar

 

Neu: Krankentagegeld jetzt bis 75. Lebensjahr möglich

 

Die Rationelle Arztpraxis e.V. hat seine Satzung im Punkt Mitgliedschaft nun auch auf die Berufsgruppe der Ökotrophologen ausgedehnt.

Was macht ein Ökotrophologe?

Die Ökotrophologie (Haushalts- und Ernährungswissenschaft) beschäftigt sich
sowohl mit naturwissenschaftlich-medizinischen als auch mit ökonomischen und
soziologischen Fächern. Ökotrophologen (Ernährungswissenschaftler) arbeiten nach der Ausbildung im Großküchen- und Hauswirtschaftsmanagement, in Verbraucherberatungsstellen, als selbstständige Ernährungsberater, in Forschung und Lehre, in der Qualitätssicherung der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, im Marketing oder auch im Wissenschaftsjournalismus.

Ökotrophologin und KrankentagegeldWeitere Arbeitsgebiete für Ökotrophologen sind die Lebensmittelindustrie, zum Beispiel als Produktentwickler, und die Ernährungsberatung unter anderem bei Krankenkassen und natürlich in Kliniken.

Die Ökotropholgie ist eine Frauendomäne: Der Anteil der Absolventinnen im
Studienfach Haushalts- und Ernährungswissenschaften liegt bei über 80%.

Die Berufsgruppe der Ökotrophologen ist im Gruppenversicherungsvertrag mit der Rationelle Arztpraxis für Heil- und Gesundheitsberufe versicherbar.

 

Mehr Informationen zum Krankentagegeld für Ökotrophologen finden sie hier.