Warum Krankentagegeld oder Krankengeld?

Warum Krankengeld/Krankentagegeld?Arbeitsunfähig und Krankentagegeld

Der „alte“ Bismarck erkannt schon sehr früh, das Arbeiter bei Arbeitsun-fähigkeit, Krankheit oder Unfall kein Geld mehr verdienen. Deshalb wurde das Krankengeld (Krankentagegeld), zunächst nur für die Arbeiter eingeführt. Später wurde diese Gruppe auch auf die Angestellten ausgeweitet. Nach dem Krieg kamen noch die Selbstständigen und Freiberufler hinzu. Diese hatten allerdings, ganz im Gegensatz zu den Arbeitnehmern ein freiwilliges Beitrittsrecht.

Krankentagegeld für Selbstständige erst ab 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts

In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde dann von verschiedenen privaten Krankenversicherern ein Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler angeboten.

Warum Krankenatgegeld für Selbstständige?

Diese Berufsgruppe konnte bei einer längeren Krankheit nur vom Ersparten leben. Sollte dies aufgebraucht sein, dann fiel der Selbstständige und seine ganze Familie ins soziale Elend. Er konnte seine Rechnungen nicht bezahlen. In der Regel bedeutete dann die Krankheit des Chefs auch das „Aus“ für die Firma und der soziale Abstieg der Familie.

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler so aktuell wie damals

Das gleiche gilt auch heute noch. Die Absicherung bei Krankheit sorgt dafür, das Alle, die Ihr Geld mit Ihrer Arbeitskraft verdienen, in aller Ruhe gesund werden können, ohne darüber nachdenken zu müssen, wovon sie leben sollen. Das Krankengeld bzw. Krankentagegeld gibt Ihnen diese Gewissheit.

Auch Arbeitnehmer brauchen Krankentagegeld

Der Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit, also bei Krankheit, ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält für diesen Zeitraum sein volles Bruttoeinkommen.

Nach 6 Wochen endet Lohnfortzahlung des Arbeitgebers

Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dann keine weiteren Beiträge zahlen. Der Arbeitnehmer erhält dann 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens.

Höhe des Krankentagegeld der Gestzlichen Krankenkassen ist begrenzt

Die Höhe des Krankengeldes ist darüberhinaus auf die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dies führt für jeden Arbeitnehmer dazu das er nach sechs Wochen weniger Geld hat als vorher. Je höher das Einkommen eines Arbeitnehmers ist desto größer ist diese Lücke. Bei einem Einkommen von 2000 € Brutto fehlen dem Arbeitnehmer nach sechs Wochen rund 300 € monatlich.

Erfahren Sie hier mehr zum Krankentagegeld:

Für jede Berufsgruppe das richtige Krankentagegeld

Krankentagegeld für Selbstständige

Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Kein Krankentagegeld mehr für Selbstständige