10 Fragen zum Zahnersatz Sofort (Tarif ZEZ)

 

Wir beantworten hier 10 Fragen zu dem Tarif Zahnersatz Sofort (Tarif ZEZ).

 

1.Welche Leistungen sind versichert?

Folgende Kernleistungen sind versichert:

  • Kronen
  • Brücken
  • der sichtbare Zahnersatz auf dem Implantat (Suprakonstruktion)
  • Zahnprothesen
  • zusätzl. aus Tarif ZZP: Pauschale für Implantate/implantologische Leistungen

2. Werden auch Kosten von Zahnärzten übernommen, die nur Privatpatienten behandeln?

Nein, die GKV beteiligt sich an diesen Aufwendungen nicht, daher können keine tariflichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden.


3. Erfolgt eine Erstattung für eine bereits bei Vertragsabschluss laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlung?

Ja, es erfolgt eine Erstattung auch für bereits bei Vertragsabschluss laufende oder angeratene Behandlungen.

 

4. Sind fehlende, nicht ersetzte Zähne versicherbar?

Ja, auch fehlende Zähne sind mitversichert.


5. Wie können bereits laufende Versicherungsfälle/ angeratene Behandlungen abgesichert werden?

Sonderrolle Tarif ZEZ („Zahnersatz Sofort“):
Möglich für Zahnersatzmaßnahmen im Tarif ZEZ. Zu beachten ist der erweiterte
Versicherungsschutz. Dieser beginnt sechs Monate vor dem Versicherungsbeginn (Rückwärtsversicherung). Wir erbringen die Leistungen daher auch, wenn bei einer versicherten Person medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen innerhalb dieses Zeitraums von sechs Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen und nach dem Versicherungsbeginn beendet wurden. Eine Zahnersatzmaßnahme beginnt mit der Erstellung des Heil- und Kostenplans oder mit der Reparatur von Zahnersatz und endet mit der Eingliederung
des Zahnersatzes in den Kiefer oder mit dem Abschluss der Reparatur.
Leistung: Verdoppelung des Festzuschusses für Zahnersatzmaßnahmen
Besonderheiten:

  • Mindestvertragsdauer 2 Versicherungsjahre
  • Tarif kann nur einmalig abgeschlossen werden

 

6. Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland? (EU, EWR, Schweiz, andere Staaten)

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Versicherungsfähigkeit).

 

7. Werden Gesundheitsfragen gestellt? Wenn ja, welche?

Nein, es werden keine Gesundheitsfragen gestellt.


8. Gibt es eine Zahnstaffel? Wann entfällt die Zahnstaffel?

Nein, der Tarif hat keine Zahnstaffel.


9. Sieht der Tarif eine Wartezeit vor?

Nein, keine Wartezeit.

 

10. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).
Zudem enthält der Tarif einen erweiterten Versicherungsschutz. Dieser beginnt sechs Monate vor dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn (Rückwärtsversicherung). Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags. Dies gilt auch, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns – 0271 2390848

 

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