Allianz Krankenversicherung (APKV) – Pflegetagegeld Vergleich
Das Pflegetagegeld der Allianz Krankenversicherung fällt mit einer Stärke auf. Das Pflegetagegeld der Allianz garantiert den Wechsel in eine neue Pflegezusatzversicherung, nach einer eventuellen Pflegereform in Folge dessen die Allianz einen neuen Tarif einführt.
Hier der genaue Wortlaut der Garantie für das Pflegetagegeld PZT der Allianz:
"Seit 01.07.2008 erhalten unsere Kunden bei Neuabschluss eines PZT folgendes Garantie-Versprechen:
Wenn der Gesetzgeber im Rahmen von Reformen der sozialen Pflegeversicherung Leistungselemente der Pflegeversicherung ändert und wir Ihnen bis 31.12.2012 einen neuen Zusatztarif mit Pflegeleistungen zur Ausübung Ihres Optionsrechts bekannt geben, können Sie in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln.
Die "Pflege-PrivatGarantie" beschränkt sich auf den für die Ausübung des Wechselrechts bekannt gegebenen Tarif. Sie erlischt mit Beendigung der Pflegezusatzversicherung nach Tarif PZT, spätestens jedoch, wenn die Allianz Private bis 31.12.2012 keinen neuen Tarif bekannt gibt."
Das hört sich auf den ersten Blick sehr gut an. Unklar welchen Eintrittsalter dann für den neuen Tarif gilt, wird hier nicht geklärt. Gilt hier das Eibtrittslater für den Tarif PZT oder ist hier das beue Eintrittsalter zu Grunde zu legen. In diesem Fall würde dies eine Schelchterstellung für Bestandskunden bedeuten. Sie hätten dann den höhern Beitrag zu zahlen. Als kritisch ist auch die die zeitliche Begrenzung der Garantie bis zum 31.12.2012 zu betrachten.
Allianz Pflegetagegeld Tarif PZT – mit vielen Nachteilen:
FAZIT: Allianz Pflegetagegeld Tarif PZT
Im letzten Test der "Stiftung Warentest" wurde der Pflegetagegeld Tarif PZT der Allianz bei Männern und Frauen bis 45 Jahren mit befreidigend, und ab 55 Jahren mit ausreichend bewertet. Das Allianz Pflegetagegeld fällt besonders negativ auf, weil die Leistungen bei ambulanter Pflege durch Laien, also in der Regel durch Familienangehörige, halbiert wird. Darüber hinaus ist eine dynamische Anapssung des Pflegetagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht möglich.
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