Rheinland-Pfalz: Einkommensgrenzen für Ehegatten sinken
Absenkung der Einkommensgrenze für Ehegatten oder Lebenspartner. Die Einkommensgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegatten oder Lebenspartnern in der Beihilfe sinkt auf den steuerlichen Grundfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz.
Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz gilt für Eheschließungen ab 2012
Dies gilt für alle Ehegatten/Lebenspartner, deren Eheschließung oder Eintragung der Lebenspartnerschaft ab dem 1.1.2012 erfolgt. Für sie gilt die neue Einkommensgrenze von 8.004 Euro (Wert 2012).
Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz gilt für nicht für Eheschließungen vor dem 01.01.2012
Für Ehegatten/Lebenspartner, deren Eheschließung vor dem 1.1.2012 erfolgte,gilt weiterhin die bisherige Einkommensgrenze von 20.450 Euro.
Auswirkung auf bestehende Versicherungsverhältnisse
Es sind keine Tarifumstellungen für am 31.12.2011 bestehende Versicherungsverhältnisse erforderlich.
Auswirkung der Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz
Bei berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartnern muß unbedingt geprüft werden, wann die Eheschließung erfolgte. Danach entscheidet sich, welche Einkommensgrenzen zugrunde zu legen sind.
Hier finden Sie weitere Informtionen zu den Beihilfetarifen der DKV für Beamte…….