Beiträge zur Auslandskrankenversicherung beihilfefähig
Bei privaten Auslandsaufenthalten sind grundsätzlich nur die in Deutschland üblichen Kosten beihilfefähig. In aller Regel sichern sich Beihilfeberechtigte über ihre
Kostentarife gegen diese Versicherungslücke ab.
Eine zusätzlich abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung kann sinnvoll sein:
1. Sicherung der Beitragsrückerstattung (BRE)
2 Absicherung von Kosten, die nicht über die Beihilfetarife gedeckt sind (z. B. Assistanceleistungen)
Bis zu 10 € pro Jahr werden Beiträge für Auslandkrankenversicherung übernommem:
Seit dem 1.1.2012 sind in NRW Versicherungsbeiträge für eine Auslandsreisekrankenversicherung bis zu einem Betrag von 10 Euro jährlich beihilfefähig, und zwar jeweils für den Beihilfeberechtigten und
für jede berücksichtigungsfähige Person.
Beispiel der DKV:
Der Beamte schließt für sich und für seine Tochter jeweils den Tarif ARE ab. Der Jahresbeitrag pro Person beträgt 8,50 Euro, der Beihilfeanspruch für ihn beträgt 50%, für die Tochter 80%. Daraus ergibt sich gegenüber der Beihilfe ein Anspruch in Höhe von 11,05 Euro (4,25 + 6,80 Euro).
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