AOK versichert – Keine Wartezeiten mehr beim Arzt.

Gesetzlich versichert und trotzdem umsorgt sein wie ein Privatpatient – geht das?

 

Ja, denn Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Krankenkasse „Kostenerstattung“ zu vereinbaren.

Was ändert sich für Sie bei der Kostenerstattung?

Eine ganze Menge – denn das Prinzip „Kostenerstattung“ macht Sie beim Arzt bzw. Zahnarzt zum Privatpatienten. Damit stehen Ihnen wichtige Vorteile offen, wie:

• schnelle Terminvergabe,viele Ärzte haben besondere Sprechzeiten für Privatpatienten

• bevorzugte Behandlung,

• ergänzenden Behandlungen, die von der der Krankenkasse  nicht übernommen werden.

• ausführlichere Beratung

• Budgetbeschränkung der Ärzte entfallen, z. B. für Massagen

Wie erfolgt die Abrechnung bei der Kostenerstattung?

Sie erhalten nach der Behandlung vom Arzt bzw. Zahnarzt eine individuelle Rechnung. Da die Behandlung wesentlich ausführlicher und zeitintensiver ist, fällt das Arzthonorar entsprechend aus. Ihre Krankenkasse zahlt aber weiterhin nur den gesetzlich vorgesehenen Anteil.

Was ist mit der Differenz bei der Kostenerstattung?

Diese sollten Sie bei der Kostenerstattung auf jeden Fall durch eine private ambulante Zusatzversicherung abdecken. Die meisten kennen dieses Prinzip schon von der stationären Zusatzversicherung fürs Krankenhaus. Hier werden die Mehrkosten für das ein oder Zweibettzimmer und der Chefarzt, nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% erstattet. Diese Möglichkeit gibt es jetzt auch  zum Beispiel für den Hausarzt, Facharzt oder Krankengymnasten.

Die DKV bietet hier einen hervorragenden Kostenerstattungs-Tarif an.

Mit den Tarifen AM9 und AMX der DKV sichern Sie die Mehrkosten, die über den Erstattungssatz der Krankenkasse hinausgehen, ganz einfach ab.

Die  zusätzlichen Leistungen des DKV Tarif AM9:

Sehhilfen (Brillen) werden bis zu 70 Prozent Prozent des Rechnungsbetrages erstattet, ein  Beispiel bei 500 € kosten für die Gläser erhalten Sie 350 € Zuschuss +51,1 drei Euro für die Brillenfassung

•  Heilpraktiker werden bis zu 50% bezahlt

•  Zahnersatz wird zu 100% bis maximal 50% des Rechnungsbetrages übernommen

Gerade beim Zahnersatz kann es dazukommen, dass ein AM9-Versicherte mehr Leistungen als ein privat Versicherter erhält.

Fazit: Der ambulante Tarif AM9 der DKV bietet nun den Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkassen dieselben Leistungen wie ein privat Versicherter. Deshalb ist dieser Tarif besonders interessant für Ehepartner von Privatversicherten, damit diese endlich dieselben Leistungen erhalten können wie Ihr privat versicherter Partner.