Auch 2016 erhalten DKV-Kunden wieder Beiträge zurück

In diesem Jahr erhalten rund 197.000 Kunden mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung eine Beitragsrückerstattung (BRE). Die Auszahlung erfolgt in 2016 für das Geschäftsjahr 2015. Hohe BRE in Unisex- und Bisex-Tarifen Über Art der Vergabe und die Höhe der BRE wird jedes Jahr durch den Vorstand mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden.

Auch in 2016 bleibt die BRE unverändert hoch. In den Unisex-Tarifen können Versicherte bei einem leistungsfreien Jahr bis zu 1.500 Euro zurück erhalten. In den Bisex-Tarifen sind je nach Dauer der Leistungsfreiheit bis zu 5 Monatsbeiträge (nur Beitrag bzw. Beitragsanteil für ambulante und zahnärztliche Leistungen) möglich.

Tarif Vollmed M4 sieht eine garantierte BRE vor. In allen anderen BRE-berechtigten Tarifen

 

 
1. Unisex-Tarife

1.1 BRE-Voraussetzungen
Ein Anspruch auf erfolgsabhängige BRE besteht, wenn

weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Zahnprophylaxe und PZR) für das Geschäftsjahr 2015 erbracht worden sind und

zum Auszahlungszeitpunkt keine Versicherungsfälle und Beitragsrückstände für das Geschäftsjahr 2015 vorliegen und

die Versicherung während des ganzen Geschäftsjahres 2015 bestand und auch am 30. Juni 2016 noch besteht. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn in 2015 (Rumpfjahr) wird die BRE für das Geschäftsjahr 2015 anteilig gezahlt. Dabei wird nur die Vertragslaufzeit berücksichtigt, für die auch Beiträge gezahlt wurden. Beginnt die Versicherung zum Beispiel am 1.7.2015 beträgt die BRE sechs Zwölftel vom jeweiligen Festbetrag gemäß Nr. 1.2.

1.2 BRE-Höhe
In den Unisex-Tarifen wird die BRE-Höhe – anders als in den Bisex-Tarifen – nicht durch eine Staffel an leistungsfreien Jahren und den Beitrag bestimmt. Vielmehr existieren hier jährliche Festbeträge, die vom Tarif abhängig sind.

Tabelle zur “BRE-Höhe Unisex-Tarife”

2. Bisex-Tarif VollMed M4

2.1 BRE-Voraussetzungen
Ein Anspruch auf garantierte BRE besteht, wenn

weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen, schwangerschaftsbedingte Untersuchungen) für das Geschäftsjahr 2015 erbracht worden sind und

zum Auszahlungszeitpunkt keine Versicherungsfälle und Beitragsrückstände für das Geschäftsjahr 2015 vorliegen und

die Versicherung während des Geschäftsjahres 2015 ununterbrochen nach der vorliegenden Tarifvariante bestand und zum 31. Dezember 2015 ungekündigt bestand. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn in 2015 (Rumpfjahr) wird die BRE für das Geschäftsjahr 2015 anteilig gezahlt.

2.2 BRE-Höhe
Im Tarif VollMed M4 erhalten die Kunden bei Leistungsfreiheit für das Geschäftsjahr 2015 eine tariflich festgelegte und garantierte BRE, unabhängig vom Unternehmenserfolg.

Tabelle zur “BRE-Höhe Bisex-Tarif VollMed M4″

3. KKV Bisex-Tarife – ausgenommen Tarif VollMed M4
3.1 BRE-Voraussetzungen

Seit dem Geschäftsjahr 2011 gelten für alle KKV-Bisex-Tarife, ausgenommen Tarif M4, einheitliche BRE-Voraussetzungen:

Ein Anspruch auf BRE besteht, wenn

weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen für das Geschäftsjahr 2015* erbracht worden sind und

die Versicherung während des ganzen Geschäftsjahres 2015 in einem BRE-berechtigten Tarif bestand und auch am 30.6.2016 noch besteht. **

* Tarife der ehemaligen Victoria (ausgenommen die VictoriaMed Tarife – in BestMed aufgegangen) müssen in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 leistungsfrei gewesen sein.
** Tarife der ehemaligen Victoria (ausgenommen die VictoriaMed Tarife – in BestMed aufgegangen) müssen während der gesamten Geschäftsjahre 2014 und 2015 in einem BRE-berechtigten Tarif bestanden haben und auch am 30.6.2016 noch immer bestehen.

Wichtige Hinweise:
– Keine Anrechnung mehr von Rumpfjahren in Bisex-Tarifen
Seit dem Geschäftsjahr 2011 entfällt für DKV- und ehemalige Victoria-Bisex-Tarife die Anrechnung des Rumpfjahres bei unterjährigem Versicherungsbeginn. Es wird nur das ganze Geschäftsjahr berücksichtigt.

3.2 BRE-Höhe
Die Berechnung des Betrages für die Barausschüttung erfolgt auf Basis der Monatsbeiträge (für die ambulanten und zahnärztlichen Tarife bzw. Tarifanteile) und ist nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt.
Die BRE-Staffel (Anzahl der Monatsbeiträge aufgrund leistungsfreier Jahre) richtet sich ausschließlich nach dem Tarif, der am 31.12.2015 bestanden hat, unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen.

Tabelle zur ” BRE-Höhe KKV Bisex-Tarife – ausgenommen Tarif VollMed M4″

4. BRE bei Tarifumstellung im Jahr 2015
Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass sich eine unterjährige Tarifumstellung (z.B. im Rahmen der BAP 4.2015) ggf. nachteilig auf die zu erwartende BRE auswirken kann.

Beispiele:
– Umstellungen mit Änderung der BRE-Staffel
Bei einer Tarifumstellung, z.B. zum 1.4.2015, kann sich die Tarifstaffel ändern, was ggf. zu einer Reduzierung der BRE führt. Beispiel: Bei einer Umstellung der Tarife AM0, ZM3 und SM6 in die Tarife AD1, ZM3, und SM6 ändert sich die Staffel von der sogenannten „großen“ in die „kleine“ BRE-Staffel (Reduzierung der BRE um einen Monatsbeitrag).

– Unterjährige Umstellungen in den Tarif VollMed M4
Bei einer unterjährigen Umstellung (z.B. zum 1.4.2015) in Tarif VollMed M4 reduziert sich die garantierte BRE  jeweils um ein Zwölftel für die Monate Januar bis März 2015. Darüber hinaus geht ein ggf. bisher vorhandener Anspruch auf erfolgsabhängige BRE aus den zuvor versicherten Tarifen verloren.

– Umstellungen aus Tarif VollMed M4
Bei Umstellungen aus dem Tarif VollMed M4 werden die leistungsfreien Jahre auf die BRE-Ansprüche im neuen Tarif angerechnet. Der Tarif VollMed M4 baut also im Hintergrund eine Staffel auf. Für den VN bedeutet dies im Idealfall, dass er bei einer solchen Umstellung ggf. mit der höchsten Staffel des gewählten Tarifs einsteigen kann.

– Umstellungen in einen nicht BRE-berechtigten Tarif
Erfolgt die Umstellung in Tarife ohne BRE-Anspruch (STN, STB, BAS, BSB, M1R, M2R, M3R, NLT) mit einem Versicherungsbeginn zwischen dem 1.1. und 30.6.2016, besteht für das Jahr 2015 kein Anspruch mehr auf Beitragsrückerstattung. Erst bei einer Umstellung mit Versicherungsbeginn ab dem 1.7.2016 bleibt ein BRE-Anspruch erhalten.

– Unterjährige Umstellungen in 2015 aus Bisex-KKV-Tarifen in die Unisex-KKV-Tarife BestMed und BeihilfeMed (alle BRE-berechtigt)
Wird eine Bisex-KKV unterjährig im Laufe eines Jahres in eine Unisex-KKV umgestellt, wird die BRE für dieses Geschäftsjahr anteilig, entsprechend der Vertragsdauer in den jeweiligen Tarifen berechnet.

5. Zeiten einer Anwartschaft
Für jeden Tag einer Anwartschaft im Jahr 2015 wird die BRE um 1/365 für alle Tarife gekürzt.

6. Kundenanschreiben
Die Kundenbriefe enthalten alle vertragsbezogenen BRE-Informationen und eine Übersicht zur BRE-Höhe für das Geschäftsjahr 2015 (ausgenommen Tarif M4).

Hinweis zum Online Postfach in „Meine Versicherungen“
Für Kunden, die der Nutzung des Online Postfachs in „Meine Versicherungen“ zugestimmt haben, wird der BRE-Brief als PDF in diesem Postfach hinterlegt. Der Versand des Briefes mit der Post entfällt damit.

Hinweis zum Bürgerentlastungsgesetz im Kundenbrief: Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes können die Teile der Krankenversicherungsbeiträge, die einer Basisabsicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen, für das Jahr 2016 als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ausgezahlte Beitragsrückerstattungen müssen dabei zum Teil mit den abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet werden. Diesen zu verrechnenden BRE-Anteil haben wir im Kundenbrief gesondert ausgewiesen. Sofern Ihr Kunde der elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung nicht widersprochen hat, übermittelt die DKV den zu verrechnenden BRE-Anteil zusammen mit den abzugsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen an das Finanzamt. Darüber hinaus enthält das BRE-Anschreiben einen Beileger zum Thema „Services im Kundenportal Meine Versicherungen“.