Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für Angestellte eine wichtige Absicherung, sondern auch für Beamte.
Beamte auf Probe oder Widerruf gelten im Fall der Fälle nicht als dienstunfähig, da sie zu dem Zeitpunkt noch nicht verbeamtet sind. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders in jungen Jahren wichtig, um dennoch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu haben.
So ist Dienstunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Ergo geregelt:
Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unter anderem als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd dienstunfähig sind und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in Ruhestand versetzt werden.
Bei Beamten, die das 46. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Wir prüfen auf Berufsunfähigkeit.