Berufsunfähigkeit (BU) für Beamte

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für Angestellte eine wichtige Absicherung, sondern auch für Beamte.

Beamte auf Probe oder Widerruf gelten im Fall der Fälle nicht als dienstunfähig, da sie zu dem Zeitpunkt noch nicht verbeamtet sind. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders in jungen Jahren wichtig, um dennoch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu haben.

 

So ist Dienstunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Ergo geregelt:

Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unter anderem als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd dienstunfähig sind und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in Ruhestand versetzt werden.

Bei Beamten, die das 46. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Wir prüfen auf Berufsunfähigkeit.

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Beihilfeänderung in Nordrhein-Westfalen

  Zum 01.01.2015 kommt es bei der Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen zu einigen kleinen Veränderungen.   Pflege Die Regelungen der Beihilfeverordnung zur Pflege wurden an die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst. Zahnersatz Im Bereich Zahnersatz sind Aufwendungen für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborko­sten) seit 01.01.2015 zu 70% beihilfefähig. Seit 01.01.2015 erhalten auch Beamtenanwärter/Beamte … Weiterlesen

Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Teil 2

Weitere Konkretisierung zur Beihilfeänderungen in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Beihilfeverordnung zum 01.10.2014 geändert. Wir stellen die wesentlichen Änderungen und Auswirkungen für Sie nachfolgend im Überblick dar.

Erweiterung der Leistungen bei stationärer Pflege

Wenn bei einer stationären Pflege die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (PVB) und der Beihilfe nicht kostendeckend sind, stockt die Beihilfe die Leistungen für die stationären Pflegekosten gemäß § 39 Abs. 2 BhVO Rheinland-Pfalz auf und übernimmt die einen bestimmten Eigenanteil übersteigenden Kosten für Unterkunfts- und Investitionskosten § 39 Abs. 3 BVO.

Ein Beispiel:

Beihilfeberechtigter: Pflegestufe II, Dienstbezüge 2.301,47 Euro, verheiratet, 2 Kinder

Kosten Pflegeheim: 1.395,62 Euro (Pflegekosten) plus 1.703 Euro (Hotel-/Investitionskosten)

a) Pflegekosten

Pflegekosten 1.395,62 Euro. Beihilfe 70 % von 1.279 Euro (= max. Pflegepflichtleistung Stufe II) 895,30Euro

Leistung aus der Pflichtpflegeversicherung (PVB) 30 % von 1.279 Euro (= max. Pflegepflichtleistung Stufe II) 383,70Euro und Zuschuss gem. § 39 Abs. 2 BVO von 116,62 Euro

Bedarf aus einer Pflegezusatz- oder Pflegetagegeldversicherung 0 Euro

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