Beitragsrückerstattung 2014 für Geschäftsjahr 2013
Auch in diesem Jahr erhalten viele DKV-Versicherte mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung (KKV) eine Beitragsrückerstattung (BRE). Die DKV belohnt damit das kostenbewusste Verhalten Ihrer Kunden.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung (BRE) ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Eine Ausnahme bildet hier der Tarif M4BR 1 bis 4. Dessen Beitragsrückerstattung ist erfolgsunabhängig vom Unternehmenserfolg. Hier wird die Beitragsrückerstattung auf jeden Fall gezahlt, wenn der Versicherte persönlich die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung erfüllt. Diese Voraussetzungen finden Sie weiter unten.
Über die Vergabe der BRE (u. a. deren Höhe und für welche Tarife) wird jedes Jahr durch den Vorstand der DKV mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden.
Erstmals erhalten auch Versicherte in den Unisex-Tarifen (BestMed und BeihilfeMed) eine BRE für das Geschäftsjahr 2013. Dazu gehören alle privaten Krankenversicherungen, die einen Versicherungsbeginn nach dem 01.01.2013 haben.
Voraussetzungen für einen Beitragsrückerstattung Anspruch
Dabei muss zwischen den Bisex-Tarifen und den Unisex-Tarifen unterschieden werden. Bei Bisex-Tarife handelt sich um die Krankheitskostenvollversicherungen mit Abschlussdatum bis zum 31.12.2012. Alle nach diesem Zeitpunkt beantragen Krankheitskostenvollversicherungen sind sogenannte Unisex-Tarife.
Für Unisex-Tarife (ab Beginn 01.01.2013) gelten folgende Voraussetzungen:
- weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Zahnprophylaxe und Professionelle Zahnreinigung) für das Geschäftsjahr 2013 erbracht worden sind und
- zum Auszahlungszeitpunkt keine Versicherungsfälle und Beitragsrückstände für das Geschäftsjahr 2013 vorliegen und
- die Versicherung während des gesamten Geschäftsjahres 2013 bestand und auch am 30. Juni 2014 noch besteht
- Bei unterjährigem Versicherungsbeginn in 2013 (Rumpfjahr), errechnet sich die Beitragsrückerstattung für das Geschäftsjahr 2013 anteilig. Dabei wird nur die Vertragslaufzeit berücksichtigt, für die auch Beiträge gezahlt wurden. Bei zum Beispiel einem Beginn am 1.7.2013 beträgt die BRE sechs Zwölftel vom jeweiligen Grundbetrag.
Für die Bisex-Tarife mit Beginn vor dem 31.12.2012 gelten folgende Bestimmungen:
Ein Anspruch auf BRE besteht, wenn
- weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen für das Geschäftsjahr 2013 erbracht worden sind und
- die Versicherung während des ganzen Geschäftsjahres 2013 in einem BRE-berechtigten Tarif bestand und auch am 30. Juni 2014 noch besteht. Ausnahmen gibt es bei einigen ehemaligen Victoria-Tarifen.
Eine Besonderheit bilden hier die Bisex-Tarife M4BR 1 bis 4
- weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen und schwangerschaftbedingte Untersuchungen) für das Geschäftsjahr 2013 erbracht worden sind und
- zum Auszahlungszeitpunkt keine Versicherungsfälle und Beitragsrückstände für das Geschäftsjahr 2013 vorliegen und
- das die Versicherung während des gesamten Geschäftsjahres 2013 ununterbrochen nach der vorliegenden Tarifvariante bestand und zum 31. Dezember 2013 ungekündigt bestand.
Höhe der Beitragsrückerstattung
Auch hier muss nach den Bisex- und Unisex-Tarifen unterschieden werden.
Unisex-Tarife:
Für die Höhe der Beitragsrückerstattung in den Unisex-Tarifen ist ein jährlicher Grundbetrag maßgeblich, der vom Tarif abhängig ist.
- BRE-Höhe Unisex-Tarife für GJ 2013
Bisex-Tarife:
Höhe der BRE in Bisex-Tarifen – ausgenommen Tarif M4 BR 0-4
Die Berechnung des Betrages für die Barausschüttung erfolgt von den Monatsbeiträgen (der ambulanten und zahnärztlichen Tarife bzw. Tarifanteile) und ist nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt.
Die BRE-Staffel (Anzahl der Monatsbeiträge aufgrund leistungsfreier Jahre) richtet sich ausschließlich nach dem Tarif, der am 31.12.2013 bestanden hat, unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen.
- Übersicht garantierte Beitragsrückerstattung Tarif M4 BR 0-4
- Übersicht Beitragsrückerstattung für 2013
Beitragsrückerstattung bei unterjähriger Tarifumstellung
Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass sich eine Tarifumstellung ggf. nachteilig auf die zu erwartende BRE auswirken kann.
Beispiele:
Umstellungen mit Änderung der BRE-Staffel
Bei einer Tarifumstellung (z.B. zum 1.4.2013) kann sich die Tarifstaffel ändern, was ggf. zu einer Reduzierung der BRE führt. Beispiel: Bei einer Umstellung der Tarife AM0, ZM3 und SM6 in die Tarife AD1, ZM3, und SM6 ändert sich die Staffel von der großen in die kleine BRE-Staffel (Reduzierung der BRE um einen Monatsbeitrag).
Unterjährige Umstellungen in den Tarif M4BR 0-4
Bei einer unterjährigen Umstellung (z.B. zum 1.4.2013) in Tarif M4 reduziert sich die garantierte BRE jeweils um ein Zwölftel für die Monate Januar bis März 2013. Darüber hinaus geht ein ggf. bisher vorhandener Anspruch auf erfolgsabhängige BRE aus den zuvor versicherten Tarifen verloren.
Umstellungen aus Tarif M4BR 0-4
Bei Umstellungen aus M4BR 0-4 werden die leistungsfreien Jahre auf die BRE-Ansprüche im neuen Tarif angerechnet. Der Tarif VollMed M4 baut also im Hintergrund eine Staffel auf. Für den VN bedeutet dies im Idealfall, dass er bei einer solchen Umstellung ggf. mit der höchsten Staffel des gewählten Tarifs einsteigen kann.
Umstellungen in einen nicht BRE-berechtigten Tarif
Erfolgt die Umstellung in bestimmte Tarife ohne BRE-Anspruch mit einem Versicherungsbeginn zwischen dem 1.1. und 30.6.2014, so besteht für das Jahr 2013 kein Anspruch mehr auf Beitragsrückerstattung. Erst bei einer Umstellung mit Versicherungsbeginn ab dem 1.7.2014 bleibt ein BRE-Anspruch erhalten.
Unterjährige Umstellungen aus Bisex-KKV-Tarifen in die Unisex-KKV-Tarife BestMed und BeihilfeMed (alle BRE-berechtigt). Wird eine Bisex-KKV unterjährig im Laufe eines Jahres in eine Unisex-KKV umgestellt, wird die BRE für dieses Geschäftsjahr anteilig, entsprechender Vertragsdauer in den jeweiligen Tarifen berechnet.
Zeitpunkt der Überweisung der Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung wird bei den Tarifen M4BR 1-4 am 30. Juni überwiesen. Bei allen anderen Tarifen erfolgt die Überweisung am 30. oder 31. Juli.
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