Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld?
Auch in diesem Jahr zahlt die DKV Beitragsrückerstattung an ihre Versicherten, die ein Krankentagegeld versichert haben.
Für die Krankentagegeldtarife im besonderen Abrechnungsverband der Gruppenversicherung wurde wieder ein ausschüttungsfähiger Überschuss erzielt.
Diesen gibt die DKV an ihren Versicherten in Form einer Beitragsrückerstattung zurück.
Dies ist nur dann möglich, wenn in diesem Tarif mehr Beiträge eingenommen werden, als an Leistungen an die Versicherten ausgezahlt wurden.
Wann wird Beitragsrückerstattung gezahlt?
Beitragsrückerstattung gibt es für Spezial-Krankentagegelder für Freiberufler. Die DKV bietet für einige Berufsgruppen spezielle Krankentagegelder an.
So gibt es ein Krankentagegeld nur für Architekten. In diesem Fall vereinbarte die DKV mit den Standesvertretungen der Architekten, der sogenannten Architektenkammern, einen Gruppenvertrag.
Den genauen Wortlaut der Vereinbarung…..
”Die im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen mit Organisationen der Architekten bestehenden Versicherungen,deren Beiträge nach den für die Beitragsberechnung des KombiMed Krankentagegeld Tarifs KGT1 fürArchitekten geltenden Grundsätzen ermittelt sind, bilden einen gesonderten Abrechnungsverband.
3.2 Für den Fall der Auszahlung einer Beitragsrückerstattung gelten die folgenden Voraussetzungen:
a) Die Versicherten dürfen für das Geschäftsjahr keine Versicherungsleistungen erhalten haben,
b) die Versicherung muss innerhalb des Gruppenversicherungsvertrages während des ganzen Geschäftsjahresbestanden haben und am 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres noch bestehen. Soweit nach den sonstigen Bestimmungen Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht, wird diese auch gezahlt, wenn die Versicherungnach dem 31.12. des Geschäftsjahres durch Tod geendet hat,
c) die Beiträge, die während des Geschäftsjahres fällig geworden sind, müssen bis zum 31. Dezember desbetreffenden Geschäftsjahres vollständig entrichtet worden sein.
Weitere Vorteile der Krankentagegeldversicherung
Die DKV hat hierfür eigene Tarife geschaffen. Neben einer eigenen Kalkulation der Beiträge, bietet die DKV weitere Vorteile.
So haben die Versicherten keine Wartezeiten und auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren wird verzichtet.
Beitragsrückerstattung – die Berufsguppen
- Architekten, 6 Monatsbeiträge
- Apotheker, 6 Monatsbeiträge
- Wirtschaftsprüfer, 6 Monatsbeiträge
- Rechtsanwälte und Notare, 2 Monatsbeiträge
- Steuerberater, 4 Monatsbeiträge
- Ärzte, 6 Monatsbeiträge
- Zahnärzte, 6 Monatsbeiträge