Die Erwerbsminderungsrente wird einer aktuellen Forsa-Umfrage von den befragten Bundesbürgern viel zu hoch geschätzt. Rund 1/3 der Befragten glaubt, 40% des letzten Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Erwerbsminderungsrente ist weit aus niedriger als geschätzt. Hingegen erhält, wer nach dem 01.01.1961 geboren ist und noch weniger als drei Stunden arbeiten kann eine Erwerbsminderungsrente von gerade mal 29 Prozent des letzten Bruttogehalts. Geht man von einem durchschnittlichen Bruttogehalt eines Angestellten von rund 3100 € im Monat aus, sind das etwa 900 €. Hier die tatsächlichen Erwerbsminderungsrenten: Ein Großteil der Bezieher erhält nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt nur 20% des letzten Bruttogehaltes. Die gesetzlichen Leistungen gelten für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren sind. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nun danach, wie viele Stunden sie pro Tag trotz gesundheitlicher Einschränkung noch arbeiten können.
Hinzu kommt: Man kann ihnen jede denkbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zuweisen, Status, Ausbildung oder subjektive Zumutbarkeit sind ohne Bedeutung. Bei der Erwerbsminderungsrente kann es eng werden: Sie sind Ingenieur? Autoschlosser? Krankenschwester? Dann hat die Regelung zur Erwerbsminderung im Ernstfall Spannendes mit ihnen vor: Wenn ihre "verbliebene Restarbeitsfähigkeit" noch dazu reicht, als Pförtner, Regalauffüller in einem Supermarkt oder als Telefonistin zu arbeiten, müssen sie diese Tätigkeit annehmen – denn sie bekommen keine gesetzliche Rente. Berufsanfänger haben die ersten 5 Jahre kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Nur private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie über diese Existenznot schützen. Das gilt insbesondere für Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und damit die Wartezeit für eine Wertminderungsrente in der Regel nicht erfüllen. Dies könnte Sie noch interessieren: • Unterschied Krankengeld und Berufsunfähigkeit • Kein Krankengeld bei wahrscheinlicher Berufsunfähigkeit