Besondere Vorteile der DKV für Kunden der VW Bank

 

Bei dem bestehenden Vertrag handelt es sich nicht um einen klassischen Gruppenversicherungsvertrag, sondern um einen sogenannten Kollektivrahmenvertrag mit Beitragsvorteil. Im Gegensatz zu einem Gruppenversicherungsvertrag sieht der Kollektivrahmenvertrag mit VW generell Einzelversicherungstarife und – bedingungen vor.

Exklusive Vorteile im Rahmen des zwischen der DKV und der Volkswagen Bank GmbH bestehenden Kollektivrahmenvertrages.

Wer kann sich in diesem Vertrag versichern?

  • die Mitarbeiter und Betriebspensionäre des Volkswagen Konzerns (einschließlich der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften) und die Mitarbeiter der Handels- und Serviceorganisationen. Nach Versetzung in den Ruhestand können bestehende Versicherungen aufrecht erhalten bleiben, wenn und solange die tariflichen Voraussetzungen gegeben sind.
  • die Kunden der Volkswagen Financial Services AG und der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Volkswagen Financial Services AG.
  • die Kunden der VW Bank
  • die Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder* (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) der versicherbaren Personen.
  • Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung können ebenfalls versichert werden.
  • Versicherbar sind nur Personen, deren ständiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

*Die zum versicherbaren Personenkreis zählenden Kinder können versichert werden, solange sie sich in der Ausbildung befinden.

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Welche Vergünstigungen bietet der Kollektivrahmenvertrag?

Der Kollektivrahmenvertrag bietet den Versicherten folgende Vorteile:

  • Beitragsvorteil
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Verzicht auf das ordentliche KündigungsrechtEin privater Krankenversicherer hat gemäß des Ver-sicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Möglichkeit eine Versicherung, die Ihren gesetzlichen Krankenversiche-rungsschutz nicht ersetzt, sondern erweitert, zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich zu kündigen. Die verzichtet auf dieses ordentliche Kündigungsrecht, so dass Sie sich keine Gedanken machen müssen, wenn Sie Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.
  • Verzicht auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten – Die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung beinhalten Wartezeiten von bis zu 8 Monaten. Die DKV verzichtet auf diese Wartezeiten. Damit genießen Sie Ihren Versicherungsschutz vom ersten Tag an. Dies ist in der Regel der Erste des Monats, der im Antrag eingetragen und dann auch von der DKV in Ihrem Versicherungsschein genannt wird. Nur für Behandlungen, die vor Abschluss bereits begonnen haben, angeraten oder beabsichtigt sind, besteht verständlicherweise kein Versicherungsschutz.
  • Ein verlängertes Widerrufsrecht bis zu 6 Monaten (6 Monate-Geld-zurück-Garantie) für alle geöffneten Ergänzungstarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben bei der DKV 30 Tage Zeit, einen Antrag auf Abschluss einer Versicherung zu widerrufen. Durch den Kollektivrahmenvertrag wurde dieses Recht exklusiv auf 6 Monate verlängert. Vorausgesetzt, Sie haben noch keine Versicherungsleistungen bei der DKV beantragt, zahlt Ihnen die DKV Ihren Beitrag zurück. Für einen Widerruf brauchen Sie keine Frist einzuhalten; es genügt die rechtzeitige Absendung innerhalb dieser 6 Monate. Die 6 Monate Geld-zurück-Garantie gilt auch für jeden Ergänzungstarif, der neu hinzuversichert wird.

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Grundsätzlich können alle Ergänzungsversicherungen der DKV für gesetzlich Versicherte beantragt werden.