Betriebliche Krankenversicherung verliert Steuervorteil

Betriebliche KrankenkenversicherungAm 10.10.2013 hat das Bundesfinanzministerium eine Stellungnahme zu dem Thema "Zukunftssicherungsleistungen und 44-Euro-Freigrenze" veröffentlicht. In diesem Schreiben geht es um die Fragestellung, ob für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z.B. private Krankentagegeldversicherung und Pflegezusatzversicherung), als unter anderem auch die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) die aktuelle steuerliche Freigrenze von 44 € (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG) anzuwenden ist.

 

Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bkV)sind zu versteuern

Das BFM kommt hierbei zu dem Schluss, dass die Beiträge zur bKV (betriebliche Krankenversicherung) als Barlohn zu werten sind und somit nicht unter die 44,- € Freigrenze fallen. Diese Entscheidung soll endgültig ab dem 01.01.2014 Anwendung finden.

Betriebliche Krankenversicherung hat viele Vorteile:
In der Tat entfällt mit dieser Einschätzung ein Argument für die bKV – dennoch schmälert dies nicht die vielen weiteren Vorzüge dieses Produktsegmentes:

Aus Arbeitgebersicht:

  • Vorteile bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter
  • Nachhaltige Bindung bestehender Mitarbeiter
  • Wertschätzung von "Key Persons"
  • Flexible Gestaltung des Leistungspaketes
  • Einfache Abwicklung der Vertragsangelegenheiten

Aus Arbeitnehmersicht:

  • Verbesserte Konditionen, als bei einem Einzelabschluss,
  • Vergünstigte Beiträge
  • keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung
  • Erlass der Wartezeiten
  • Möglichkeit des Einschlusses der Familienangehörigen
  • Schließung der erheblichen Qualitätslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung und zeitgleich eine Verbesserung der eigenen Gesundheitsversorgung.

All diese Vorteile zeigen, dass das bKV Thema auch weiterhin seine Berechtigung und seinen Anklang bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern finden wird.

Darüber hinaus bleiben in dem Schreiben des BMF noch einige steuerrechtliche Fragen offen, die sich erst in den kommenden Tagen klären lassen werden.

Klicken Sie hier um das Schreiben vom BFM einsehen zu können.

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