Seit dem Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) zum 1.1.2010 sind Beiträge zu Krankheitskostenvoll- (KKV) und zu Pflegepflichtversicherungen (PPV) in hohem Maße steuerlich abzugsfähig.
Insbesondere hohe Beitragsvorauszahlungen können dem Einzelnen Steuervorteile bringen.
Beitragsvorauszahlung bis zu 2,5 Jahre im Voraus möglich
Zusätzlich zum Jahresbeitrag für private Kranken- und Pflegeversicherungen sind Beiträge bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrags über die steuerlichen Höchstbeiträge hinaus absetzbar.
Die DKV berücksichtigt Vorauszahlungen von bis zu 30 Monaten für das laufende Jahr. Darüber hinaus gezahlte berücksichtigungsfähige Beiträge gelten für das Folgejahr.
Voraussetzungen für die Beitragsvorsauszahlung sind:
- Die Beitragsvorauszahlung erfolgt durch eine Überweisung. Ein Beitragseinzug durch die DKV ist nicht möglich.
- Eine Vorauszahlung muss für den kompletten Beitrag des Vertrages erfolgen. Das gilt auch für bestehende Ergänzungsversicherungen.
- Nicht möglich ist eine Vorauszahlung, die nur in Höhe des steuerlich abzugsfähigen Beitrages für die Basisabsicherung erfolgt.
Die Überweisung des Zahlbetrages für das laufende Jahr muss bis zum 21. Dezember bei der DKV eingegangen sein. Nur dann ist gewährleistet, dass die Vorauszahlung in der Meldebescheinigung an die Finanzbehörde berücksichtigt wird.
Beiträge zur KKV/PPV, die nach dem 21. Dezember bei der DKV eingehen, stellen eine Vorauszahlung auf den nächstfälligen
Jahresbeitrag dar.
Steuern sparen mit der privaten Krankenversicherung. Das Bürgentlastungsgesetz. #PKV Share on X
Individuelle steuerliche Auswirkungen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
“Was diese Variante interessant macht:
Die in den kommenden Jahren nicht mehr anfallenden Krankenversicherungsbeiträge lassen Raum dafür, auch andere Versicherungen bei der Steuer abzuziehen.
Etwa Risikolebensversicherungen, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen.
Die fallen normalerweise durch das Raster, weil diese Vorsorge auf 2800/5600 Euro (Singles/Ehepaare) begrenzt ist. Und die private Krankenkasse ist in der Regel schon allein teurer.”
Quelle: Impulse Zeitschrift Ausgabe 11/2017
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