31.8.2010 DKV berücksicht als erste private Krankenversicherung längere Lebensarbeitszeit bei Selbstständigen, Geschäftsführern und Freiberuflern. Somit ist die DKV die erste private Krankenversicherung in Deutschland, die dies in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Krankentagegeld einführt.
Erhöhung der Altersgrenze beim Krankentagegeld auf 75.
Die Altersgrenze in der Krankentagegeld-Versicherung, nach der das Krankentagegeld grundsätzlich endet, wurde für alle Krankentagegeld-Tarife der DKV auf das 70. Lebensjahr erhöht.
- § 15 Abs. 1 ca) AVB KT und § 14 Abs. 1c Satz 1 AVB-G wurde wie folgt geändert: Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen (…) spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Es kann bis zum Ende des Monats, in dem das 75. Lebensjahr vollendet wird, fortgeführt werden, sofern weiterhin Versicherungsfähigkeit besteht. Die Fortführung ist gegenüber dem Versicherer spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Vollendung des 70. Lebensjahres zu erklären.
Zwar sehen die Musterbedingungen der Krankentagegeld-Bedingsteile in § 15 Abs. 1c sowie die AVB des KT-Bedingungsteils der GV (§ 14 Abs. 1c)) weiterhin vor, dass die KT-Versicherungen spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres enden. Davon abweichend wurde jedoch in den Tarifbedingungen der Kraneknetagegeld-Bedingungsteile die Altersgrenze auf das 70. Lebensjahr erhöht.
Höchstaufnahmealter beim Krankentagegeld bleibt 65. Lebensjahr.
Das Höchstaufnahmealter in der KT-Versicherung bleibt jedoch unverändert (Eintrittsalter 64 Jahre bzw. abweichende Regelungen in einigen GV-Verträgen).
Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr verlängerbar
Bisher: Hatte der Kunde bei Weiterbestehen der Versicherungsfähigkeit
lediglich einen Anspruch auf Abschluss einer neuen Krankentagegeld-Versicherung (also ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung). Wenn der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Vollendung des 70. Lebensjahres mitteilt, dass die Versicherungsfähigkeit noch besteht und die Versicherung fortgeführt werden soll, kann die Fortführung per Nachtrag bestätigt werden.
Neu: Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer künftig das Recht, bei Erreichen der Altersgrenze, seine Krankentagegeld-Versicherung bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres (unter Anrechnung der Alterungsrückstellung) fortzuführen. Lediglich bei Arbeitnehmern endet die Krankentagegeld-Versicherungen auch weiterhin mit Bezug von Altersrente.
Hier erfahren Sie mehr über diese Krankentagegelder:
Krankentagegeld für Selbstständige
Krankentagegelder für Freiberufler
Krankenkentagegelder für Geschäftsführer