Beitragsrückerstattung DKV 2015 für das Geschäftsjahr 2014. Auch in diesem Jahr erhalten viele Kunden der DKV mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung (KKV) eine Beitragsrückerstattung in Form einer Bar-Ausschüttung (kurz: BRE). Die DKV belohnt damit das kostenbewusste Verhalten Ihrer Kunden.
Diese BRE, ausgenommen im Tarif VollMed M4, ist auch vom Unternehmenserfolg abhängig. Über die Vergabe der BRE (u. a. deren Höhe und für welche Tarife) wird daher jedes Jahr durch den Vorstand mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden.
Unterschiedliche BRE bei Unisex- und BIsex Tarifen
Ab dem 21.12.2012 werden alle Tarife der privaten Krankenversicherung als Unisex- Tarife angeboten werden. Ab diesem Tag gibt es einheitliche Beiträge in der PKV für Männer und Frauen. Bis dahin wurden Tarife angeboten die unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen vorsahen. Die Beiträge waren bis dahin für Frauen um 20 bis 30 Prozent teurer.
Die “alten” Unisex-Tarife wurden zum 21.12.2012 für den Verkauf geschlossen. Alle privaten Krankenversicherer haben ab disem Zeitpunkt neue Tarife nach BIsex-Bedingungen geschaffen. Diese werden heute zum Verkauf angeboten.
Beitragsrückerstattung der DKV bei Unisex-Tarife
Voraussetzungen für einen BRE-Anspruch in Unisex-Tarifen (erfolgsabhängige BRE). Ein Anspruch auf erfolgsabhängige BRE besteht, wenn:
- weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Zahnprophylaxe und PZR) für das Geschäftsjahr 2014 erbracht worden sind und
- zum Auszahlungszeitpunkt keine Versicherungsfälle und Beitragsrückstände für das Geschäftsjahr 2014 vorliegen und
- die Versicherung während des ganzen Geschäftsjahres 2014 bestand und auch am 30. Juni 2015 noch besteht. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn in 2014 (Rumpfjahr), errechnet sich die BRE für das Geschäftsjahr 2014 anteilig. Dabei wird nur die Vertragslaufzeit berücksichtigt, für die auch Beiträge gezahlt wurden. Beginnt die Versicherung zum Beispiel am 1.7.2014 beträgt die BRE sechs Zwölftel vom jeweiligen Festbetrag gemäß Nr. 1.2.
In den Unisex-Tarifen wird die BRE-Höhe – anders als in den Bisex-Tarifen – nicht durch eine Staffel an leistungsfreien Jahren und den Beitrag bestimmt. Vielmehr existieren hier jährliche Festbeträge, die vom Tarif abhängig sind. Einzelheiten enthält die beigefügte Übersicht BRE-Unisex-Tarife.
Beitragsrückerstattung der DKV bei Bisex-Tarife
Bei den Bisex-Tarifen gibt es zwei Formen der Beitragsrückerstattung. Die Tarifgruppe der Vollmed M4 (M4BR4, M4BR3, M4BR2, M4BR1) zahlt eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Hier ist dem Kunden ab Vetragsbeginn eine feste Beitragsrückerstattung garntiert. Alle anderern Bisex-Tarife sehen einen erfolgabhängige Beitragsrückerstattung vor.
Bisex-Tarif VollMed M4 (M4BR4, M4BR3, M4BR2, M4BR1)
Voraussetzungen für den Anspruch der garantierten (erfolgsunabhängigen) BRE im Tarif Vollmed M4. Ein Anspruch auf BRE besteht, wenn
- weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen, schwangerschaftsbedingte Untersuchungen) für das Geschäftsjahr 2014 erbracht worden sind und
- zum Auszahlungszeitpunkt keine Versicherungsfälle und Beitragsrückstände für das Geschäftsjahr 2014 vorliegen und
- die Versicherung während des Geschäftsjahres 2014 ununterbrochen nach der vorliegenden Tarifvariante bestand und zum 31. Dezember 2014 ungekündigt bestand. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn in 2014 (Rumpfjahr), errechnet sich die BRE für das Geschäftsjahr 2014 anteilig.
BRE-Höhe Tarif VollMed M4 (Ausschüttung 2015 für das Geschäftsjahr 2014)
Im Tarif VollMed M4 erhalten die Kunden bei Leistungsfreiheit für das Geschäftsjahr 2014 eine tariflich garantierte BRE, unabhängig vom Unternehmenserfolg. Einzelheiten enthält die beigefügte Übersicht-BRE Tarif VollMed M4.
KKV Bisex-Tarife (erfolgsabhängige BRE) – ausgenommen Tarif Vollmed M4
Seit dem Geschäftsjahr 2011 gelten für alle KKV-Bisex-Tarife, ausgenommen Tarif M4, einheitliche BRE-Voraussetzungen. Ein Anspruch auf BRE besteht, wenn:
- weder ambulante noch zahnärztliche Versicherungsleistungen für das Geschäftsjahr 2014* erbracht worden sind und
- die Versicherung während des ganzen Geschäftsjahres 2014 in einem BRE-berechtigten Tarif bestand und auch am 30. Juni 2015 noch besteht. **
* Tarife der ehemaligen Victoria (ausgenommen die VictoriaMed Tarife – in BestMed aufgegangen) müssen in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 leistungsfrei gewesen sein. ** Tarife der ehemaligen Victoria (ausgenommen die VictoriaMed Tarife – in BestMed aufgegangen) müssen während der gesamten Geschäftsjahre 2013 und 2014 in einem BRE-berechtigten Tarif bestanden haben und auch am 30. Juni 2015 noch immer bestehen.
Höhe der BRE in Bisex-Tarifen – ausgenommen Tarif Vollmed M4 (Ausschüttung 2015 für das Geschäftsjahr 2014)
Die Berechnung des Betrages für die Barausschüttung erfolgt auf Basis der Monatsbeiträge (der ambulanten und zahnärztlichen Tarife bzw. Tarifanteile) und ist nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt. Die BRE-Staffel (Anzahl der Monatsbeiträge aufgrund leistungsfreier Jahre) richtet sich ausschließlich nach dem Tarif, der am 31.12.2014 bestanden hat, unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen. Einzelheiten enthält die beigefügte Übersicht-BRE Bisex-Tarife.
Beitragsrückersattung im Rahmen einer Tarifumstellung im Jahr 2014
Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass sich eine Tarifumstellung (z.B. im Rahmen der BAP 4.2014) ggf. nachteilig auf die zu erwartende BRE auswirken kann. Beispiele:
Umstellungen mit Änderung der BRE-Staffel
Bei einer Tarifumstellung ,z.B. zum 1.4.2014, kann sich die Tarifstaffel ändern, was ggf. zu einer Reduzierung der BRE führt. Beispiel: Bei einer Umstellung der Tarife AM0, ZM3 und SM6 in die Tarife AD1, ZM3, und SM6 ändert sich die Staffel von der sogenannten „großen“ in die „kleine“ BRE-Staffel (Reduzierung der BRE um einen Monatsbeitrag).
Unterjährige Umstellungen in den Tarif VollMed M4
Bei einer unterjährigen Umstellung (z.B. zum 1.4.2014) in Tarif M4 reduziert sich die garantierte BRE jeweils um ein Zwölftel für die Monate Januar bis März 2014. Darüber hinaus geht ein ggf. bisher vorhandener Anspruch auf erfolgsabhängige BRE aus den zuvor versicherten Tarifen verloren.
Umstellungen aus Tarif VollMed M4
Bei Umstellungen aus dem Tarif VollMed M4 werden die leistungsfreien Jahre auf die BRE-Ansprüche im neuen Tarif angerechnet. Der Tarif VollMed M4 baut also im Hintergrund eine Staffel auf. Für den VN bedeutet dies im Idealfall, dass er bei einer solchen Umstellung ggf. mit der höchsten Staffel des gewählten Tarifs einsteigen kann.
Umstellungen in einen nicht BRE-berechtigten Tarif
Erfolgt die Umstellung in bestimmte Tarife ohne BRE-Anspruch (STN, STB, BAS, BSB, M1R, M2R, M3R, NLT) mit einem Versicherungsbeginn zwischen dem 1.1. und 30.6.2015, so besteht für das Jahr 2014 kein Anspruch mehr auf Beitragsrückerstattung. Erst bei einer Umstellung mit Versicherungsbeginn ab dem 1.7.2015 bleibt ein BRE-Anspruch erhalten.
Unterjährige Umstellungen in 2014 aus Bisex-KKV-Tarifen in die Unisex-KKV-Tarife BestMed und BeihilfeMed (alle BRE-berechtigt)
Wird eine Bisex-KKV unterjährig im Laufe eines Jahres in eine Unisex-KKV umgestellt, wird die BRE für dieses Geschäftsjahr anteilig, entsprechend der Vertragsdauer in den jeweiligen Tarifen berechnet.
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