Zahnzusatzversicherung keine Leistung bei Privatzahnarzt
Gestern sprach mich einer meiner Versicherten an und beschwerte sich bei mir:
"Die DKV HAT MIR MEIN IMPLANTAT NICHT BEZAHLT".
Was war passiert?
Der DKV Kunde ist über die Zahnzusatzversicherung DT85 versichert. Er hatte ein Rechnung über Verankerung eines Implantats im Kiefer eingereicht. Der Aufbau mit einer Krone sollte dann 8 Monate später erfolgen. Die Implantierung wurde durch einen Zahnarzt ohne Kassezulassung durchgeführt. Diese Rechnung hatte der Kunde bei der DKV eingereicht.
Eine Woche später erhielt der DKV Kunde eine Ablehung mit dem Hinweis das zur Erstattung dieser Rechnung immer eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) vorsieht. Da aber die GKV bei einem Arzt ohne Kassenzulassung keine Kosten übernimmt, leistet die DKV auch nicht. Dies las mein Kunden. Daraufhin rief er mich an.
DKV bezahlt Implantat auch bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung
Anders verhält es sich, wenn das Implantat bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung und der anschließende Supra-Aufbau (Krone) durch einen Zahnarzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird. Dann zahlt die DKV sowohl die Rechnung des Zahnarztes ohne Kassenzulassung als auch die Kosten der Krone.
In diesem Fall erhält der Versicherte für die Krone eine Kostenübernahmeerklärung seiner gesetzlichnen Krankenkasse. Diese wird dann gemeinsam mit der Rechnung des Zahnarztes ohne Kassenzulassung bei der DKV eingereicht. Die Leistungsabteilung der DKV erkennt jetzt, das es sich bei der Leistung des Privatarztes und der anschließenden Krone um einen gemeinsamen Leistungsvorgang handelt. Jetzt prüft diese nur noch ob eine Kostenübernahmeerkärung der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt. Dabei ist es unerheblich ob die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen des Privatarztes gezahlt hat oder nicht.
Fazit: Zahnersatz Tarife der DKV erstatten keine Rechnungen von Zahnärzten ohne Kassenzulassung, sogenannten Privatärzten. Eine Ausnahme bilden hier die Implantate, wenn ein das eigentliche Implantat zunächst vom Privatarzt erbracht wird und die dazugehörige Krobe später von einem Zahnarzt mit Kassenzulassung abgeschlossen wird. In diesem Fall werden beide Rechnungen gemeinsam von der DKV zu den verinbarten Prozentsätzen erstattet. Den einzigen Nachteil den der Versicherte hat ist die Vorfinazierung der Leistung des Privatarztes. In der Regel wird die anschließende Krone erst nach 6 bis 8 Monaten gesetzt. Der Privatarzt rechnet seine Leistung aber schon nach 4 bis 6 Wochen ab.
Diese Regelung gilt nicht für den Zahnersatz Tarif KDT der DKV.
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