DKV – Zahnversicherung für Kinder

Zahnversicherung der DKV für Kinder – Tarif DBE

Seit dem 1.4.2010 bietet die DKV – die Nr. 1 für private Ergänzungversicherungen – einen neue Zahnversicherung für Kinder an. Für Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden 100% für Kieferorthopädie erstattet. Maximal bis zu 1500 € je Behandlungsfall werden gezahlt. Es werden alle vorbereitenden Maßnahmen des Kieferorthopäden und alle mit alle durchgeführten funktionsanalytische, therapeutische Leistungen und sonstige orthopädische Zusatzleistungen übernommen.

Warum ist eine Zahnversicherung für Kieferorthopädie sinnvoll?

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) leisten nur für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Das bedeutet: Fehlstellungen mit geringen Schweregrad – obwohl eine Behandlung auch hier medizinisch notwendig sein kann – müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Die Krankenkasse kommt also nur noch bei schweren Anomalien für die Behandlung auf. Die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die GKV wird anhand so genannte tief orthopädische Indikationsgruppen (KIG 1-5) ermittelt.

Was bedeutet KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) 1-5:

KIG 1: bedeutet eine leichte Zahnfehlstellung, deren Behandlungskosten aber nicht von der GKV übernommen werden.

KIG 2: bedeutet eine Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten wegen des geringen Ausprägungsgrades der Zahn- und oder Kieferfehlstellungen ebenfalls nicht von der GKV übernommen werden.

KIG 3: bedeutet ein ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.

KIG 4:  bedeutet eine stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich macht.

KIG 5: bedeutet eine extrem stark ausgeprägte Zahn-und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich macht.

 

Zahnversicherung für die orthopädische Maßnahmen bei Kindern immer sinnvoll!

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten bei Kindern nur noch bei schweren Fehlstellung. Sofern nur eine leichte Fehlstellung besteht müssen die Kosten zu 100% vom Patienten selbst getragen werden. Aber auch wenn die GKV leistet könne unter Umständen privat zu zahlende Mehrkosten in nicht unerheblichen Umfang entstehen.

Zahnversicherung der DKV für Kinder zahlt auch PZR

Neben den Kosten für die kieferorthopädische Behandlung erstattet die DKV unabhängig davon zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Es werden pro professioneller Zahnreinigung 75 € bezahlt.  Professionelle Zahnreinigungen werden bei Kindern mit kieferorthopädischen Behandlungen häufig zusätzlich nötig, da es für Kinder häufig sehr sehr schwierig ist die Klammer beziehungsweise die Zähne dahinter vernünftig zu reinigen. So bilden sich häufig größere Ablagerung. Deshalb empfehlen Kieferorthopäden professionelle Zahnreinigungen beim Zahnarzt.

Fordern Sie noch heute ihr persönliches Angebot an unter: 0271-2390848.