Um GKV versicherte finanziell zu entlasten, hat das Terminservice- und Versorgungsnetz (TSVG) die Festzuschüsse der GKV geändert.
Versicherte in der GKV haben Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen).
Die Festzuschüsse umfassten bislang 50 % der festgesetzten Beträge für die jeweilige Regelversorgung und werden zum 01.10.2020 auf 60 % erhöht.
Auch wenn sich der Festzuschuss erhöht, ist eine private Absicherung unverzichtbar um den fehlenden Teil abzudecken.
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