Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes wurden die Leistungen der Pflegeversicherung (PPV) bereits stufenweise zum 1.7.2008 und zum 1.1.2010 angehoben.
Zum 1.1.2012 tritt nun die letzte Stufe der Leistungserweiterung in Kraft.
Die Versicherungsleistungen erhöhen sich dabei wie folgt:
Häusliche Pflegehilfe und teilstationäre Pflege (in Euro)
Pflegestufe |
bisher |
ab 01.01.2012 |
Stufe I | bis zu 440 | bis zu 450 |
Stufe II | bis zu 1.040 | bis zu 1.100 |
Stufe III | bis zu 1.510 | bis zu 1.550 |
Härtefallregelung | bis zu 1.918 | unverändert |
Pflegegeld (in Euro)
Pflegestufe |
bisher |
ab 01.01.2012 |
Stufe I | 225 | 235 |
Stufe II | 430 | 440 |
Stufe III | 685 | 700 |
Vollstationäre Pflege (in Euro)
Pflegestufe |
bisher | ab 01.01.2012 |
Stufe I |
bis zu 440 | bis zu 450 |
Stufe II | bis zu 1.040 | bis zu 1.100 |
Stufe III | bis zu 1.510 | bis zu 1.550 |
Härtefallregelung | bis zu 1.918 |
unverändert |
Pflegezusatzversicherung bleibt weiterhin sinnvoll:
Auch nach der erneuten Erhöhung der Leistungen in der Pflichtpflegeversicherung (PPV) bleibt eine ergänzende Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung weiterhin sinnvoll.
Beispiel:
Bei einer vollstationären Pflege in der Pflegestufe III fallen durchschnittlich 3.500 € Kosten im Monat an. Diesen Kosten stehen nur 1.550 € aus der PPV gegenüber. Dies summiert sich jedes Jahr zu einer Finanzierungslücke von 24.000 €. Diese Lücke muss durch eigenes Vermögen geschlossen werden. Eine zusätzliche Absicherung, z.B. durch ein privates Pflegetagegeld, ist daher zu empfehlenswert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum privaten Pflegetagegeld:
Pflegetagegeld als Ergänzung zur Pflichtpflegeversicherung
Pflegekostenversicherung die preisgünstige Alternative