Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Pflegeversicherung zum 1.1.2012

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes wurden die Leistungen der Pflegeversicherung (PPV) bereits stufenweise zum 1.7.2008 und zum 1.1.2010 angehoben.

Zum 1.1.2012 tritt nun die letzte Stufe der Leistungserweiterung in Kraft.

Die Versicherungsleistungen erhöhen sich dabei wie folgt:

Häusliche Pflegehilfe und teilstationäre Pflege (in Euro)

Pflegestufe
bisher
ab 01.01.2012
Stufe I bis zu 440  bis zu 450
Stufe II bis zu 1.040  bis zu 1.100
Stufe III bis zu 1.510  bis zu 1.550
Härtefallregelung bis zu 1.918  unverändert

 

Pflegegeld  (in Euro)

 
Pflegestufe
bisher
ab 01.01.2012
Stufe I 225 235
Stufe II 430 440
Stufe III 685 700

 

Vollstationäre Pflege (in Euro)

 

Pflegestufe
bisher ab 01.01.2012
Stufe I
bis zu 440 bis zu 450
Stufe II bis zu 1.040 bis zu 1.100
Stufe III bis zu 1.510 bis zu 1.550
Härtefallregelung bis zu 1.918

unverändert

 

Pflegezusatzversicherung bleibt weiterhin sinnvoll:

Auch nach der erneuten Erhöhung der Leistungen in der Pflichtpflegeversicherung (PPV) bleibt eine ergänzende Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung  weiterhin sinnvoll.

Beispiel:

Bei einer vollstationären Pflege in der Pflegestufe III fallen durchschnittlich  3.500 € Kosten im Monat an. Diesen Kosten stehen nur 1.550 € aus der PPV gegenüber. Dies summiert sich jedes Jahr zu einer Finanzierungslücke von 24.000 €. Diese Lücke muss durch eigenes Vermögen geschlossen werden. Eine zusätzliche Absicherung, z.B. durch ein privates Pflegetagegeld, ist daher zu empfehlenswert.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum privaten Pflegetagegeld:

Pflegetagegeld als Ergänzung zur Pflichtpflegeversicherung

Pflegekostenversicherung die preisgünstige Alternative