Der Bundestag hat Ende Juni das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) verabschiedet. In diesem ist u.a. die förderfähige Pflegezusatzversicherung – „Pflege-Bahr“ geregelt.
5 € Zuschuß zur privaten Pflegeversicherung
Gemäß dem aktuellen Stand können volljährige Personen ab dem 1.1.2013 eine monatliche Zulage in Höhe von 5 Euro zu einer privaten Pflegezusatzversicherung erhalten, sofern sie einen monatlichen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 10 Euro leisten.
Personen, die vor Vertragsabschluss Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen haben oder beziehen sind nicht versicherungsfähig.
Pflegezusatzversicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen:
Damit der Pflegezusatztarif förderfähig ist, muss er bestimmte enge Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise sind Mindestleistungen vorzusehen.
Die bereits heute am Markt vorhandenen Pflegezusatztarife erfüllen in der Regel nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine künftige Förderung.
Die privaten Krankenvertsicherungsunternehmen arbeiten fieberhaft an Lösungen, die dann ab dem 01.01.20123 zur Verfügung stehen werden.
Unabhängig hiervon lohnt sich insbesondere für Männer jetzt noch der Abschluss eines Pflegezusatzschutzes!
Männer profitieren beim Abschluss z.B. des Pflegezusatztarifes PET der DKV noch in diesem Jahr von einer deutlichen Beitragsersparnis gegenüber den Unisexbeiträgen ab 2013.
Männer sparen 25 bis 30%, wenn sie noch dieses Jahr eine private Pflegezusatzversicherung beantragen.
Und das ein Leben lang.
Diese Ersparnis kann nächstes Jahr in das neue Produkt Pflege-Bahr investiert werden.
Hier finden Sie weiter Informationen:
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Wie kann ich mich gegen den Pflegefall richtig absichern?