Gegen die Einführung einer Beitragsbefreiung im Pflegefall.
Die Beitragsbefreiung kann ein erhebliches Beitragsrisiko für den Kunden darstellen, wodurch der Versicherungsschutz im Alter u.U. nicht mehr finanzierbar ist, gerade dann, wenn der Pflegebedarf und das Pflegerisiko am größten sind.
Deutscher Aktuarvereinigungen spricht sich gegen Beitragsbefreiung der Pflegeversicherung aus
Dies wurde im März 2015 von einer Arbeitsgruppe der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. in Köln bestätigt, die die Auswirkungen der Beitragsbefreiung auf den Beitrag von Pflegetagegeldversicherungen anhand verschiedener Szenarien untersucht hat.
So schreibt der Deutschen Aktuarvereinigungen e.V. In seiner vom Ausgabe 30 vom September 2013 folgendes:
“Zusätzlich beinhalten manche Tarife, dass der Kunde im Pflegefall von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit ist. Dieses auf den ersten Blick sehr kundenfreundliche Leistungsmerkmal kann jedoch je nach Ausgestaltung ein erhebliches Beitragsrisiko für den Kunden beinhalten mit der Konsequenz, dass der Versicherungsschutz im Alter gerade dann nicht mehr finanzierbar ist, wenn der Bedarf und das Risiko am größten sind.
Nimmt nämlich der Anteil der Pflegebedürftigen in der Bevölkerung zu, müssen die privaten Krankenversicherer die Beiträge der Pflegetagegeldtarife entsprechend anpassen. Dabei kommt es aufgrund der Beitragsbefreiung zu einer zusätzlichen Mehrbelastung der verbleibenden Beitragszahler, die bei sehr weitgehenden Beitragsbefreiungen in höheren Altern sehr hoch sein kann.”
Die Ergebnisse zeigen, dass gegebenenfalls erforderliche Beitragserhöhungen durch die Beitragsbefreiung im Pflegefall insbesondere mit höherem Alter deutlich verstärkt werden. Schon bei einer geringen Veränderung der Pflegewahrscheinlichkeiten kommt es ins besondere bei Tarifen mit Beitragsbefreiung ab Stufe 0 oder I zu extrem hohen Beitragsauswirkungen.
Je mehr Pflegebedürftige, desto höhere Beitragserhöhungen
Scheiden ab einem bestimmten Alter immer mehr Versicherte aufgrund der Beitragsbefreiung als Beitragsträger aus der Gemeinschaft aus, muss der Mehrbeitrag aufgrund einer Beitragsanpassung auf immer weniger Köpfe verteilt werden. Dieser Effekt wird zusätzlich noch erhöht durch Personen, die nicht pflegebedürftig sind und die aufgrund der hohen Beitragsanpassung den bisherigen Tarif verlassen.
Experten warnen vor Pflegezusatzversicherung mit Beitragsfreiheit bei Pflege Share on X
Beitragsbefreiung ist erhebliches Beitragsrisiko
Die Beitragsbefreiung kann somit ein erhebliches Beitragsrisiko für den Kunden darstellen, wodurch der Versicherungsschutz im Alter u.U. nicht mehr finanzierbar ist, gerade dann, wenn der Pflegebedarf und das Pflegerisiko am größten sind.
“Fazit
Um sich bedarfsgerecht gegen das finanzielle Risiko im Pflegefall zu schützen, reicht die Grundabsicherung der gesetzlichen Pflege in der Regel nicht aus.
Pflegetagegeldtarife bieten deshalb eine geeignete und sinnvolle Ergänzung. Weitgehende Beitragsbefreiungen, wie in manchen Tarifen enthalten, sind dabei nur vordergründig vorteilhaft und können ein erhebliches Beitragsrisiko für den Kunden beinhalten mit der Konsequenz, dass der Versicherungsschutz im Alter gerade dann nicht mehr finanzierbar ist, wenn der Bedarf und das Risiko am größten sind.
Die Empfehlung einiger Verbraucherzeitschriften und Tarifvergleicher, möglichst Tarife mit weitgehenderBeitragsbefreiung abzuschließen, geht deshalb in die falsche Richtung. Anstelle von Beitragsbefreiungen in Stufe 0 oder I ist es sinnvoll, zur bedarfsgerechten Absicherung auch in niedrigen Pflegestufen gegebenenfalls einen höheren Tagessatz abzusichern.“
Quelle: Aus Aktuar Aktuell, des Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigungen e.V., Ausgabe 30 vom September 2013
DKV hat eine Lösung ohne Beitragsfreiheit der Pflegezusatzversicherung
Die DKV bIetet aus den oben genannten Gründen keine Beitragsfreiheit bei ihren Pflegezusatzversicherungen an.
Trotzdem haben wir zwei Lösungen:
- Kombinieren sie den Pflegekostentarife PZU100 mit dem Pflegetagegeldtarif KPTG. Hier reichen schon 10 Euro Pflegetagegeld aus um im Pflegefall die Pflegezustzversicherungen zu bezahlen. So erhalten Sie bei Pflegestufe 0 (Demenz) 30 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes, immerhin 90 Euro monatlich. Damit können Sie locker die Kosten der Pflegezusatzversicherungen bezahlen.
- Wenn Sie nur ein Pflegetagegeld wünschen, dann vereinbaren Sie einfach 10 Euro mehr als Sie ursprünglich beabsichtigten
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vorschlag an…
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