Frage: Kann meine Krankentagegeldversicherung in den ersten 3 Jahren kündigen?

Krankentagegeldversicherung und ordentliches Kündigungsrecht.

Herr Ingo St. fragt nach:AUfotolia 2339636 xs

“Meine Krankentagegeld versicherung hat mir zum ende des Jahres gekündigt. ich bin mit dieser Versicherung. noch unter der 3 Jahres grenze.
meine frage ist ob dieses auch im Leistungsfall rechtens ist?
für ihre antwort währe ich ihnen sehr dankbar.”

Antwort vom Krankentagegeld-Experten:

Sehr geehrter Herr St,

dies ist im Leistungsfall rechtens, wenn Ihre Gesellschaft nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Da müssen Sie in Ihren Bedingungen zum Krankentagegeld (MBKT) nachsehen. Dies steht in § 14 Absatz 1 MBKT. Wenn es disen § nicht gibt, dann verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Sehen Sie dort mal nach. Oder Sie verraten mir welche Gesellschaft Sie versichert sind, dann können wir für Sie nachsehen.

Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der Kündigungsschutz-Garantie.Viele Grüße der Krankentagegeld-Experte.

Ein Krankentagegeld das auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, finden Sie hier.