Frage Krankentagegeld: Welches Krankentagegeld braucht ein Existenzgründer?

"Ich bin Existenzgründer und weis nicht recht welches Krankentagegeld ich abschließen sollte."

 

Fragen zum Krankentagegeld

 

Jeder Existenzgründer ist anders.

Das größte Problem das fast alle Existenzgründung in der Anfangsphase haben, ist  dass das gesamte Kapital in der Firma steckt.

Sollte dem Existenzgründer in dieser Phase etwas passieren, dann hat  der Existenzgründer in der Regele nicht mehr genügend Rücklagen um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu überstehen.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet für einen Existenzgründer, dass er nicht arbeiten kann und das bedeutet, dass er keinen Umsatz erwirtschaften kann.

Denn nur mit genügend Umsatz kann er seine festen Kosten bezahlen. Diese können sich auch bei einem jungen Selbstständigen sehr schnell auf einige 1000 € belaufen.

 

Existenzgründer muss seine Arbeitskraft absichern:

Deshalb ist es für einen Existenzgründer existenziell, dass er seine Arbeitskraft vernünftig abgesichert. Dies sollte er durch ein Krankentagegeld absichern. Das Krankentagegeld sichert dem Existenzgründern sein Einkommen, wenn er arbeitsunfähig  ist. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder durch eine Krankheit verursacht werden.


Wie hoch sollte der Existenzgründer sein Krankentagegeld absichern?

Der Existenzgründer sollte zunächst sämtliche fixen Kosten, die durch seine Geschäftstätigkeit verursacht werden zusammen rechnen.  Zu diesen festen fixen Kosten gehören zum Beispiel Miete, Leasing-oder Kreditraten,  Kosten für eine Aushilfe, Versicherungsbeiträge und alle anderen betrieblich verursachten Kosten. Wie zurechnen sollte selbstständige auch seine privaten Kosten, denn diese muss sein Betrieb ja auf jeden Fall auch erwirtschaften.

 

Berechnen sie hier die Höhe des Krankentagegeld für Existenzgründer


Was sagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) zur Höhe des Krankentagegeld?

"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist das der Durschschnittverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Bei Tarifen für Selbstständige und freiberuflich Tätige gilt als Nettoeinkommen der Gewinn (Paragraph 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) aus der Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit.

 

Problem: Beim Krankentagegeld kann nur den Gewinn abgesichert werden.

Genau hier liegt das Problem. "Bei Tarifen für Selbständige und freiberuflich Tätige gilt das Nettoeinkommen als Gewinn"

Wie soll ein Existenzgründer seinen Gewinn nachweisen, wenn er gerade mit seiner Selbstständigkeit begonnen hat?

 

Lösung: Krankentagegeld für Existenzgründer ohne Einkommensnachweis.

Es gibt ein Krankentagegeld für Existenzgründer, dass in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung keinen Nachweis über die Höhe der Einkünfte verlangt. Der Existenzgründer kann dann ohne Nachweis bis zu 140 € Krankentagegeld pro Tag absichern. Für Freiberufler, wie  z.B. Architekten ab Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte können ohne Nachweis bis zu 155 € pro Tag abgesichert werden.

 

Weitere Vorteile des Krankentagegeldes für Existenzgründer

 

 Fixen Kosten für Personal, Miete etc.  sind mit abgesichert

 mit Kündigungsschutz-Garantie

 ohne Wartezeiten

 Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich

 Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewusstseinsstörungen 

  für Existenzgründer sind bei Selbstständigen 140 € und für Freiberufler 155 €  pro Tag in den ersten 2 Jahren ohne Nachweis absicherbar , wobei maximal 55 € ab dem 4. Tag möglich sind.

 

Erfahren Sie hier mehr zum Krankentagegeld für Existenzgründer….