Am 26. November musste ich folgendes Mail an einen meiner Kunden versenden:
“ich bin gerade dabei Ihren Antrag für das Krankentagegeld für Geschäftsführer vorzubereiten
Dabei ist mir aufgefallen, das im Angebot Ihr Geburtsdatum mit dem 19.02.1997 gerechnet und Ihnen zugesandt wurde.
Ich habe allerdings auf Ihrer Homepage gesehen, das Sie am 19.02.1967 geboren sind. Dadurch ergeben sich leider höhere Beiträge.
Ich habe Ihnen die neuen Beiträge beigelegt…..
Und das bei diesem Kunden. Hier passte einfach alles.
Es handelt sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der als Unternehmensberater tätig ist, nur seine Frau als Sekretärin beschäftigt hat, mit seiner GmbH sechs Monate Lohnfortzahlung seines Geschäftsführergehaltes vereinbart hat. Ein Krankentagegeld ab dem 183. Tag hatte er bereits.
Der Geschäftsführer der GmbH suchte nach einer Möglichkeit sein Einkommen über 8500 Euro preisgünstig und möglichst früh abzusichern. Ihn interessierte ein möglichst früher Leistungsbeginn, am besten der 4. oder 8. Tag. Darüber hinaus sollte sein Brutto-Einkommen abgesichert werden. Wenn die Beiträge dann noch als abgesetzt werden könnten, dann wäre das Angebot für Ihn perfekt.
Genau das konnten wir unserem Kunden bieten.
DKV Tarif TL – Krankentagegeld für Geschäftsführer einer GmbH
- Krankentagegeld mit Leistungsbeginn ab dem 4., 8., 15. Tag oder später
- Krankentagegeld über die GmbH und damit Betriebsausgabe
- Krankentagegeld mit Leistungsdauer bis zum 42., 91., 183., 365. Tag
- Krankentagegeld mit Absicherung des Bruttoeinkommens
Wie ging es weiter?
Der Geschäftsführer der GmbH sagte mir, das er sich das noch einmal überlegen müsse. 120 Euro mehr pro Monat gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag sei viel Geld. Das müsse er sich noch überlegen. Er würde sich wieder melden.
” Trotz des Fehlers bin ich weiter an Ihrem Angebot interessiert. Ihr Vorschlag hat mich überzeugt. Bitte bereiten Sie den Antrag mit dem 4. Tag als Leistungsbeginn vor. Der Beginn zum 01.02. wäre mir recht.”
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