Seit über 60 Jahren bietet die DKV erfolgreich Gruppenversicherungen an. Mehr als 250 bedeutende Berufs- und Standesorganisationen schätzen die langjährige Zusammenarbeit mit der DKV. Denn sie ist Marktführer in diesem Bereich.
Profitieren auch Sie als Freiberufler davon!
Die mögliche Folge von Krankheit oder Unfall: Eine längere Arbeitsunfähigkeit. Für Sie als Freiberufler kann dies ein existenzielles Risiko bedeuten. Gut abgesichert zu sein, bewirkt in solchen Fällen viel.
Für Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt:
- Freiberufler haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
- Sie können Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld erhalten: Wenn sie den normalen Beitragssatz (14,6 %) zahlen. Er ersetzt den für sie bestimmten ermäßigten Satz (14 %). Dies ist aber erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich.
- Das Krankengeld ist in der Höhe begrenzt (maximal 98 Euro pro Tag, Stand 2016)
- Das Krankengeld wird maximal 72 Wochen bezahlt.
Das zeichnet die speziellen Krankentagegeld-Tarife der DKV für Freiberufler aus
Die DKV bietet optimale Produkte für Freiberufler an. So sind sie existenziell abgesichert.
Folgende besondere Vereinbarungen gelten für die genannten Tarife KTAA, KGT2, KGT1, KGTS:
- Bei 100 % Arbeitsunfähigkeit (AU): Zahlung eines vereinbarten Krankentagegeldes. Dies gilt infolge Krankheit oder Unfall.
- Maximale Zahlung bis zum Nettoeinkommen ab vereinbartem Beginn der Leistung
- Das Krankentagegeld sichert die fixen Kosten der Kanzlei/Praxis ab, somit ist ein wesentlich höheres Krankentagegeld möglich. In der Regel wird nur das Nettoeinkommen abgesichert.
- Das Krankentagegeld wird für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Auch für Sonn-und Feiertagen
- Eine Höchstleistungsdauer wie beim Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht
- Krankentagegeld wird auch bei stationärer Rehabilitation gewährt. Sofern die DKV vorher schriftlich zugesagt hat.
Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an:
Weitere Informationen zum Krankentagegeld für Freiberufler finden Sie hier..