Krankentagegeld. Neues Urteil bei Mobbing

Krankentagegeld muss auch gezahlt werden, wenn Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht ist.

So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.03.2011.

Ich zitiere:

"Zwar stelle Mobbing als solches keine Krankheit dar. Besondere Stress- oder Anspannungssituationen könnten aber aufgrund vielfältiger Ursachen bei Menschen zu psychischen Erkrankungen führen, die auch körperliche Erscheinungen zeigten. Diesen könne ohne eine klare Einschränkung der Leistungspflicht in den Versicherungsbedingungen dann nicht der Krankheitswert abgesprochen werden, wenn sie auf das Arbeitsumfeld zurückzuführen seien. (BGH, Urteil vom 09.03.2011 – Az. IV ZR 137/10)"

 

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