Wir bieten eine Krankentagegeld Versicherung an, bei der Sie keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Was bei dem Tarif zu beachten ist, erfahren Sie in dem Artikel.
Welche Personen können versichert werden?
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) Arbeitnehmer mit Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall von 42 Tagen. Berufssportler und Angestellte im Bergbau sind nicht Versicherbar. Nur kaufmännisch Angestellte Personen.
Wie hoch ist die maximale Tagegeldhöhe?
Die Tagegeldhöhe ist in 5,00-Euro-Schritten abschließbar, von mindestens 5,00 Euro bis maximal
30,00 Euro pro Tag
Muss das Einkommen auch bei dem Tarif KTOG berücksichtigt werden?
Ja, das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate ist maßgeblich für die Tagegeldhöhe.
Durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate
Versicherbares Krankentagegeld | |
bis 2.099,00 € | 5,00 bis max. 10,00 € |
bis 2.799,00 € | max. 15,00 € |
bis 3.699,00 € | max. 20,00 € |
bis 4.125,00 € | max. 25,00 € |
ab 4.126,00 € | max. 30,00 € |
Sieht der Tarif KTOG Wartezeiten vor?
Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei einem Unfall. Für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit acht Monate.
Wann endet der Tarif KTOG?
Die Versicherung endet automatisch mit Ablauf nach 60 Monaten. Darüber hinaus endet die Versicherung neben dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit unter anderem auch bei
- Bezug der Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente
- Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes außerhalb der EU/EWR
Kunden können den Tarif zum Ende des dritten bzw. vierten Versicherungsjahres kündigen. Das
erste Versicherungsjahr wird nicht als Rumpfjahr gewertet.
Erhalten Sie eine Garantie für die Fortführung des Vertrags?
Nein. Nach Ablauf der 60 Monate kann das Produkt neu abgeschlossen werden, sofern das
Produkt für das Neugeschäft geöffnet ist. Hierbei sind zwei wesentliche Punkte zu beachten:
- Versicherte zahlen dann den gültigen Neugeschäftsbeitrag entsprechend Ihrem Eintrittsalter
zum Zeitpunkt des Neuabschlusses. - Für Erkrankungen und Unfälle, die in den letzten 24 Monaten vor Stellung des Antrags auf Abschluss des neuen Vertrags zu einer Arbeitsunfähigkeit von insgesamt mindestens 21 Tagen geführt haben, leisten wir nicht. Ebenso erstatten wir kein Tagegeld für Versicherungsfälle, die vor Beginn des neuen Vertrags eingetreten sind.
Rechnen Sie sich ganz einfach Ihr versicherbares Krankentagegeld aus.
Schauen Sie gerne bei uns Vorbei.