Krankentagegeldversicherung und ordentliches Kündigungsrecht

Warum ist das ordentliche Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung so wichtig?

Krankentagegeld
Mit dem ordentlichen Kündigungsrecht hat der Versicherer die Möglichkeit die Krankentagegeldversicherungen in den ersten drei Jahren jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Krankentagegeldvericherung zahlt noch bis zur Kündigung bezahlt.

Der laufende Versicherungsfall spricht die laufende Arbeitsunfähigkeit wäre zwar noch abgesichert aber dann stünde der Veesicherte plötzlich ohne Absicherung und Geld bei Arbeitsunfähigkeit da.

Zwei Probelme bei Kündigung der Krankentagegeldeverscherung:

Erstens: Zukünftige Arbeitsunfähigkeiten wären nicht mehr abgesichert,

Zweitens: Für die nächsten Jahre wäre es dann für die Selbstständigen unmöglich in Deutschland eine Krankentagegeldversicherung zu erhalten.

Wo ist das ordentliche Kündigungsrecht geregelt?

Dies ist in Paragraph 14 der MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeldversicherungen) geregelt.

Steht dort gar nichts, dann verzichtet der Versicherer auf das außerordentliches Kündigungsrecht.

Wir bieten Ihnen grundsätzlich nur Krankentagegeldversicherungen, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Wir sperechen hier von einer Krankentagegeldversicherung mit Kündigungsschutzgarantie.

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Fazit: Es ist für jeden Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler enorm wichtig das diese einen Krankenversicherer finden, der bei der Krankentagegeldversicherung auf das Orangenkündigungsrecht verzichtet. Ansonsten kann dies Existenzbedrohung für ihn werden.

 

 

Hier finden Sie Krankentagegeld mit Kündigunsschutz-Garantie.