Krankenversicherung – Was ist bei Vertragsumstellung zu beachten?

Fragen und Antworten rund um das Thema “Vertragsumstellung”

Wo ist das Recht auf Vertragsumstellungen geregelt?

Der Versicherte kann seinen bestehenden Versicherungsschutz nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit in einen gleichartigen Versicherungsschutz umwandeln. Seine bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Bei einer Verbesserung des Versicherungsschutzes darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen.

Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Bei der Gesundheitsprüfung wird das bisherige Krankheitsgeschehen berücksichtigt. Vorerkrankungen sowie gegenwärtige Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen spielen bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle.

Aus den Angaben lässt sich schließen, wie wahrscheinlich künftig die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sein wird. Von der Gesundheitsprüfung hängt also ab, zu welchen Bedingungen die Tarifumstellung erfolgen kann.

Zu welchem Ergebnis kann die Gesundheitsprüfung führen?

1. Die Prüfung kann ergeben, dass dem Versicherten die Vertragsumstellung ohne Erschwerungen angeboten wird.

2. Es kann aber auch sein, dass dem Versicherten der gewünschte Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Beitragszuschlag angeboten wird. Der Zuschlag wird für bestimmte Krankheiten und ausschließlich für die höheren Leistungen des neuen Tarifs erhoben.

3. Das Ergebnis kann auch ein Leistungsausschluss sein. Der Versicherungsschutz ist dann eingeschränkt.

In den ersten beiden Fällen genießt der Versicherte den vollen Versicherungsschutz Ihres künftigen Tarifs.

Gibt es eine Möglichkeit, die Zahlung eines versicherungsmedizinischen Zuschlags zu verhindern?

Anstelle des versicherungsmedizinischen Zuschlags kann der Versicherte die Mehrleistungen des neuen Tarifs vom Versicherungsschutz ausschließen lassen. Diese Einschränkung gilt nur für Krankheiten, für die ein versicherungsmedizinischen Zuschlag berechnet wurde.

Warum ist es sinnvoll, die Gesundheitsfragen zu beantworten?

Wenn die Gesundheitsfragen nicht beantworten werden, muss der Versicherer die Mehrleistungen pauschal ausschließen. Der Versicherer verzichtet dann auf alle hinzukommenden Leistungen in dem neuen Tarif. Ein solcher Ausschluss ist immer nachteilig.

Mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen kann der Versicherte eventuell erforderliche versicherungsmedizinische Zuschläge oder den Ausschluss von Mehrleistungen auf einzelne Krankheitskomplexe begrenzen.

Sie kennen alle meine Erkrankungen. Warum soll ich die Gesundheitsfragen beantworten?

Um eine Gesundheitsprüfung durchführen zu können, benötigen der Versicherer aktuelle Angaben. Nicht immer liegen dem Versicherer bei einer Vertragsumstellung alle Informationen zu Vorerkrankungen vor. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Zum Beispiel werden Rechnungen nicht eingereicht, weil die Behandlungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind.

Es sollten alle Fragen beantwortet werden, damit der Versicherer sich ein vollständiges und aktuelles Bild von den Vorerkrankungen sowie gegenwärtigen Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen machen kann.

Nur wenn der Versicherer den Gesundheitszustand durch die vorgelegten Rechnungen oder ärztlichen Bescheinigungen lückenlos kennt, ist eine Auflistung der einzelnen Erkrankungen nicht erforderlich.

Ich zahle bereits einen versicherungsmedizinischen Beitragszuschlag. Wie wirkt sich dieser bei der Ver- tragsumstellung aus?

Wenn für den aktuell bestehenden Versicherungsschutz bereits ein versicherungsmedizinischer Zuschlag besteht, wird dieser übernehmen wir in den neuen Tarif übernommen. Der Zuschlag wird dann auf den neuen Tarif umgerechnet.

Entgegen der oben beschriebenen Regelung für einen neuen versicherungsmedizinischen Zuschlag kann dieser nicht durch einen Verzicht auf Leistungen vermieden werden. Für die Mehrleistungen des gewünschten Tarifes kann unabhängig davon noch ein weiterer versicherungsmedizinischer Beitragszuschlag hinzukommen.

Meine Empfehlung bei Vertragsumstellung der Krankenversicherung

Bei Vertragsumstellung der Krankenkenversicherung kann der Versicherer bei Mehrleistungen des neuen Tarifes die Umstellung annehmen, ablehnen oder einen Leistungsausschluss oder Risikozuschläge für Vorerkrankungen erheben.

Dabei empfehle ich dem Kunden in 90 Prozent aller Fälle den Risikozuschlag gegenüber einem Leistungsausschluss zu bevorzugen. Wird vom Versicherer nur ein Leistungsausschluss angeboten, sollte eine Annahme durch den Versicherten auf jeden Fall geprüft werden. Denn ein Leistungsausschluss bedeutet, dass nur bei einer Vorerkrankung nicht geleistet wird. Bei allen anderen Erkrankungen wird geleistet.

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