Gerade im kleinen Unternehmen ist die Lohnfortzahlung für erkrankte Arbeitnehmer ein finanzielles Risiko.
Erkrankt ein Mitarbeiter, trifft es die Firma gleich zweifach:
Zum einen durch den Ausfall der Arbeitskraft, zum anderen durch die gesetzliche Auflage Gehalt oder Lohn mindestens sechs Wochen lang weiter zu zahlen.
Finanzielle Risiken dieser Art lassen sich neuerdings durch ein privates Krankentagegeld absichern:
Im Einzelnen: Entsprechend der Höhe der Bezüge und der Dauer der Lohnfortzahlung wird eine Versicherung abgeschlossen. Die Prämie entrichtet das Unternehmen.
Krankentagegeld sichert auch über 6 Wochen hinaus ab:
Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) zahlt im Krankheitsfall gegen die entsprechenden Prämienzahlung auch über die gesetzliche sechs Wochen Frist hinaus bis zu einem halben Jahr.
Krankentagegeld besonders interessant für GmbH-Geschäftsführer
Über das Krankentagegeld der DKV können sich auf die Chefs auf Betriebskosten des für den Krankheitsfall absichern. Nämlich dann, wenn sie geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH sind.
Dabei sind für den Chef die Kosten für dieses Krankentagegeld umso kostengünstiger, je länger im Arbeitsvertrag zugesagte Lohnfortzahlung ist.
Ein Beispiel: Geschäftsführer, 46 Jahre alt. Monatsgehalt 4500€, Gehaltsfortzahlung für sechs Monate zugesagt.
Die Beiträge für das Krankentagegeld sind Betriebsausgaben:
Das kostet die Firma 2700 € jährlich, die steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar sind. Gegenüber der gesetzlichen Sechs-Wochen- Regelung spart der GmbH Geschäftsführer dadurch über 1000€ an privaten Krankenversicherungs-beiträgen. Auch steuerlich machen sich die Zuzahlung aus der Lohnfortzahlungsversicherung nicht negativ bin mir denn sie sind für die Gesellschaft durch laufende Kosten und damit steuerneutral.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Krankentagegeld:
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