Lohnfortzahlung ohne Risiko

Lohnfortzahlung ohne Risiko

Werden Mitarbeiter krank, wird es für die Firma teuer. Doch dagegen kann man sich versicheren– mit privaten Vorteil für den Chef.

Krankentagegeld über die GmbH absichern

Für Klaus Arnold war die Entscheidung einfach. „Ich lasse meine Krankentagegeldversicherung jetzt über die Firma laufen“, erläuterte der geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatung. „Die Firma zahlt mein Gehalt, wenn ich wegen Krankheit längerer Zeit ausfalle.“

Davon profitiert der Kölner Filmchef gleich doppelt: Zum einen hat er die Kosten für seinen private Teil der Versicherung gespart, die er bisher aus seinem bereits versteuerten Einkommen privat bezahlen müßte.

Beiträge für das Krankentagegeld sind Betriebsausgabe für die GmbH

Zum anderen sind die Prämien für die Police Betriebsausgabe und senken so den Gewinn und damit die Steuer. Darüber hinaus kann er die Lohnfortzahlung auf Kosten der Firma auf bis zu 78 Wochen ausdehnen.

Krankentagegeld für den Gesellschafter-Geschäftsführer: nur ein Anbieter.

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) bietet unterschiedlichste Krankentagegelder an. So kann die Firma das Gehalt ab dem 4. Tag absichern. Auch spätere Beginne, wie der 8., 15., 22., oder 43. Tag sind möglich. Die Dauer der Zahlung des Krankentagegeldes kann individuell an den Arbeitsvertrag angepaßt werden. So kann das Krankentagegeld 6 Wochen, 3 Monate, 6 Monate oder sogar 12 Monate abgesichert werden.

Krankentagegeld auch für Mitarbeiter interessant

Unternehmen können eine solche Police nicht nur für sich, sondern auf ihre Arbeitnehmer abschließen. Es gibt sogar ein Angebot für gewerbliche Mitarbeiter. Viele Unternehmen sind mit einer solchen Police in der Lage, ihren mitarbeitenden Familien anhören oder  wichtigen Angestellten bei schweren Krankheiten das Gehalt länger als die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen zu zahlen. Gerade in kleineren und mittleren Betrieben gibt dies finanzielle Planungssicherheit, wenn gleichzeitig mehrere Mitarbeiter ausfallen.
 

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