Im Fall der Pflege – gut abgesichert mit der Pflege-Bahr
Mit dem neuen KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP will die DKV ihre Marktführerschaft in der privaten Pflegezusatzversicherung weiter ausbauen. Das Besondere des Tarifs: Durch seinen innovativen Pflegebonus geht das Leistungsangebot des KFP deutlich über die Mindestanforderungen des Gesetzgebers hinaus.
Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer mehr
Die Zahlen sind alarmierend: Bereits zum Jahresende 2011 waren in Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Und bis zum Jahr 2050 prognostizieren Experten eine Zunahme um 50 Prozent. Alle wissen:
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht.
Schon heute die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr aus, um die im Pflegefall anfallenden Kosten zu decken. Doch die wenigsten haben bisher eine private Vorsorge getroffen.
Staat fördert private Pflegevorsorge
Seit Anfang Januar 2013 fördert der Staat unter bestimmten Voraussetzungen private Pflegeversicherungen mit 60 Euro jährlich. Um diese Zulage zu erhalten, muss der Versicherte im Monat mindestens 10 Euro selbst zahlen. Dafür werden im Pflegefall monatliche Leistungen von mind. 600 Euro in der Pflegestufe III garantiert.
"Pflege-Bahr" kann jeder Erwachsene abschließen
Einen solchen Vertrag kann jeder Erwachsene abschließen, der gesetzlich pflegeversichert ist. Egal ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.
Vorteile der "Pfllege-Bahr"
Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Es werde keine Gesundheitsfragen gestellt. Dazu besteht Annahmezwang. Einzige Einschränkung: Der Versicherte darf noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben. Zudem darf der Versicherer eine Wartezeit von maximal fünf Jahren vorsehen. Tritt während dieser Zeit Pflegebedürftigkeit ein, wird die erste Leistung erst nach dieser Wartezeit fällig.
Pflege-Bahr der DKV (KFP) bietet innovativen Pflegebonus
Der Tarif äKFP der DKV bietet mehr, als der Gesetzgeber verlangt. Ein innovativer Pflegebonus erhöht nach 15 Versicherungsjahren das vom Eintrittsalter abhängige Pflegemonatsgeld in allen Pflegestufen deutlich. Dies wirkt sich besonders stark auf die Pflegestufe II aus, bei der die Finanzierungslücke entsprechend hoch ist.
Pflege-Bahr der DKV besonders interessant für jüngere Menschen
Jüngere Menschen sehen das Risiko, durch einen Unfall pflegebedürftig zu werden als besonders hoch an. Deshalb verzichtet die DKV bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit auf die Wartezeit. Wird der Versicherte durch einen Unfall pflegebedürftig, dann leistet der Tarif KFP der DKV sofort in Höhe Grundleistung.
Gesetzliche Pflege und "Pflege-Bahr" reichen im Pflegefall nicht
Die gesetzliche Pflegeversicherung und die neue geförderte Pflegeversicherung sind zwei wichtige Bausteine für die Absicherung im Pflegefall. Beide reichen im Regelfall jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten abzudecken.
Die leistungsstarken Pflegezusatztarife KPEK und KPET der DKV sind ideale Ergänzungen zum KFP. Sie helfen, die finanzielle Lücke im Fall der Pflege zu schließen. So stockt der KPEK die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter auf. Und durch den KPET erhält der Versicherte ein Pflegetagegeld, das er individuell einsetzen kann.
Deshalb, lassen Sie sich beraten. Wir ermitteln gemeinsam, welche Lösung für Sie die richtige ist.
Hier können Sie direkt Ihren persönlichen Beitrag berechnen.