Kleine Pflegereform macht die private Absicherung weiterhin notwendig

 

Was ist eine Pflegereform?

Die Reform sieht wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Pflege vor, die den Pflegebedürftigen mittelbar zugutekommen.

Zum Beispiel: die Durchsetzung eines Mindeststandards zur Entlohnung der Pflegekräfte ab September 2022 und ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel in Pflegeheimen ab 01.07.2023.

Hingegen fallen Leistungsausweitungen, die die Situation der Pflegebedürftigen unmittelbar verbessern, vergleichsweise gering aus.

Entlastung bei vollständiger Pflege

Zu den Kernpunkten der Pflegereform, die den Pflegebedürftigen unmittelbar zugutekommen, gehört die Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege ab 01.01.2022. Vom pflegebedingten Eigenanteil werden künftig bei vollstationärer Pflege übernommen: 

  • ab dem 1. Jahr 5 Prozent
  • ab dem 2. Jahr 25 Prozent
  • ab dem 3. Jahr 45 Prozent
  • ab dem 4. Jahr 70 Prozent

 

Dadurch sinkt zwar der Eigenanteil bei Pflege im Heim, dennoch bleibt aber weiterhin ein Eigenanteil auf hohem Niveau bestehen. Denn der eigene Anteil an pflegerischen Kosten in der stationären Unterbringung macht je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung nur ca. 40 Prozent am gesamten Eigenanteil aus. Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten kommen noch dazu und müssen weiterhin vom Pflegebedürftigen bezahlt werden. Berücksichtigt man zudem, dass die durchschnittliche Verweildauer in Pflegeheimen 2,5 Jahre beträgt (Altersinstitut), verpufft diese Regelung nahezu komplett.

 

Weitere Inhalte der Pflegereform

  • die Erhöhung der Sachleistungsbeträge (z. B. für den Einsatz eines professionellen Pflegedienstes) im ambulanten Bereich um 5 %
  • die Einführung eines Anspruchs auf 10-tägige Übergangspflege im Krankenhaus
  • die Erhöhung des Budgets für Kurzzeitpflege um 10 % 
  • die Schaffung gesetzlicher Anreize zum Ausbau der Kurzzeitpflege

 

Private Pflege bleibt unerlässlich

Die Pflege zu Hause steht beim Wunsch nach Selbstbestimmtheit im Pflegefall für die meisten Menschen an oberster Stelle. Private Pflegevorsorge bleibt sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Pflege ein unerlässlicher Baustein des persönlichen Versicherungsschutzes.

 

 

 

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