Private Krankenversicherung keine Ratenzahlung mehr

Krankenversicherung: Bei Beitragsrückstand keine Ratenzahlungen mehr möglich

Ab sofort können bei Beitragsrückstand der Krankenversicherung keine Ratenzahlungen mehr vereinbart werden. Das gilt in der Einzel- und in der Gruppenversicherung sowohl für Krankheitskostenvoll- (KKV) als auch für Ergänzungsversicherungen.

Beitragsrückstand PKV

Warum ist bei Beitragsrückstand keine Ratenzahlung mehr möglich?

Hintergrund ist das im August 2013 eingeführte „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Dieses Gesetz führte in der privaten Krankenversicherung für Bestandsversicherte zur Einführung des Notlagentarifs (NLT).

Vor Einführung des Gesetzes hatte ein privat versicherte Kunde (KKV Kunde) mit Beitragsrückstand ab Beginn des Mahnverfahrens (nach circa 8 Wochen) nur noch für „akute" Versicherungsfälle einen Leistungsanspruch.

Dies hat sich mit Einführung des Tarifs NLT (Notlagentarif) geändert.
Seitdem hat ein KKV Kunde mit Beitragsrückstand – trotz der fehlenden Beiträge – noch so lange „vollen" Versicherungsschutz, bis das Mahnverfahren erfolglos abgeschlossen ist. Nach der Zweiten erfolglos gebliebenen Mahnung ist der Versicherer verpflichtet, seine Private Krankenversicherung in den Notlagentarif umzustellen.

 

Eine Ratenvereinbarung hätte folgende Konsequenzen:

  • die gesetzlich vorgegebenen Fristen würden umgangen
  • dem Versicherer können Schadensersatzansprüche drohen
  • der Versicherer wäre trotz Beitragsrückstand zur Leistung weiterhin verpflichtet
  • der Beitragsrückstand des Kunden würde sich weiter aufbauen
  • die gewünschte finanzielle Entlastungswirkung für den Kunden bliebe aus
  • die „Zwangsumstellung" in den NLT würde verzögert.

 

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