SAPV – Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

SAPV – Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Es wurde vermehrt die Frage gestellt was sich hinter dem Begriff SAPV verbirgt und welche Leistungen die DKV bei einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erbringt.

 

Was ist unter „spezialisierter ambulanter Palliativversorgung" (SAPV) zu verstehen?

"Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an Patienten, die eine nur noch begrenze Lebenserwartung besitzen und die verbleibenden Tage/Wochen nicht in einem Krankenhaus, sondern in ihrer häuslichen Umgebung verbringen möchten. Hierzu wird die SAPV durch einen Arzt verordnet.

Die Leistung beinhaltet neben einer ärztlichen Versorgung vor allem pflegerische Tätigkeiten (Wundversorgung, Medikamentengabe etc.) und die Betreuung der Angehörigen.

Für die Leistungen werden Pauschalen berechnet, die die Palliative Care Teams der jeweiligen Region mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart haben (sog. Vergütungsvereinbarungen).

Die SAPV ist im Ursprung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§37b des SGB V) und grundsätzlich keine Leistung der PKV. Sie ist in keinem DKV Tarife explicit geregelt.

 

DKV übernimmt SAPV

Die DKV folgte allerdings einer Empfehlung des PKV Verbandes, diese Leistung aus den Vollkostentarifen zu übernehmen und sich bei der Erstattung an den Pauschalen (s.o.) zu orientieren.

Bei Eingängen zum Thema SAPV fordern wir daher bei den Palliativ Care Teams die jeweilige Vergütungsvereinbarung an und schreiben im Anschluss eine Kostenzusage an den Kunden.

Weitere Informationen zum Thema SAPV finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.

 

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