Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) bietet Rechtsanwälten und Notaren eine bedarfsgerechte Absicherung ihres Verdienstausfalls bei Krankheit über ein Spezial Krankentagegeld. Zu diesem Zweck hat die Deutsche Krankenversicherung mit zahlreichen Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltsverbänden Rahmenverträge (Gruppenverträge) mit besonders günstige Konditionen geschlossen.
Welche Vorteile bietet das Krankentagegeld den Rechtsanwälten und Notaren?
- die Beiträge sind im Schnitt 40 % günstiger als normal
- alle Krankentagegelder sind ohne Wartezeit, also mit sofortigem Beginn
- die DKV verzichtet auch die ersten drei Jahre auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
- Annahmegarantie beim Krankentagegeld
- Das Krankentagegeld für Rechtsanwälte und Notare sichert im Notfall auch die fortlaufenden Kosten der Kanzlei ab. Mehr als 26.000 Rechtsanwälte und Notare haben sich bereits bei der DKV abgesichert.
Die DKV bietet den Rechtsanwälten und Notaren noch zwei zusätzliche Vorteile:
- sämtliche Krankenversicherungs-Tarife der DKV bietet diese den Rechtsanwälten und Notaren mit einem Preisvorteil von fünf bis 12 %. Dies gilt sowohl für Krankenzusatzversicherung als auch für private Krankenversicherungs-Tarife der DKV.
- Auch die Familienangehörigen von Rechtsanwälten und Notaren können diese Vorteile nutzen.