Neu: Zusatzversicherung mit 1- oder 2-Bett-Zimmer ohne Chefarztbehandlung Gerade bei Routineuntersuchungen oder –behandlungen im Krankenhaus kommt es nicht immer nur auf den Arzt an, der einen versorgt.
Oft spielen schon die vernünftige Unterbringung und gute Verpflegung eine wesentliche Rolle. Diese Faktoren üben einen deutlichen Einfluss auf das persönliche Wohlbefinden aus. Und wenn es nur der Wunsch nach Ruhe ist. Die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer stellt in fast allen Krankenhäusern eine mehrpreispflichtige Versorgung dar. Nutzt man diese nicht, so liegt man durchaus auch im 3-Bettzimmer oder gar mit noch mehr Patienten in einem Raum.
Sogar Unterschiede beim Essen gibt es. In der Tageszeitung „Neue Westfälische“ berichtete am 17.2.2012 ein Leser von seinen eigenen Erfahrungen während eines Krankenhausaufenthaltes. Auf seine Frage nach dem fehlenden Frühstücksei antwortete die Krankenschwester. „Eier bekommen nur noch Privatpatienten.“
Die Leistungen im Einzelnen:
- 100% Einbettzimmer (Tarif UZ1) Zweibettzimmer (Tarif UZ2) gesondert berechenbare Unterbringung
- ohne Chefarztbehandlung
- Ersatz-Tagegeld für jeden Tag (auch Aufnahme- und Entlassungstag) wenn das Krankenhaus keine gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimmer zur Verfügung stellen kann.
- Nicht versichert sind die zusätzlichen Kosten für die privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung).
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