Steuertipp: Krankheitskosten absetzen

Wenn Sie in diesem Jahr für sich und die Familie außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen oder Treppenlift) zu schultern hatte, können Sie  jetzt oft mit einer mehr oder minder großen Steuererstattung rechnen.

Sie sollten prüfen, ob es für Sie lohnt, diese Ausgaben peinlich genau aufzuschlüsseln und in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren.

Jetzt können höhere Krankheitskosten abgesetzt werden

Durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind diese Kosten weitergehend als bisher absetzbar (Az.: VI R 75/14).

Bisher durfte die Unternehmerfamilie (Einkommen über 51 130 Euro) die Belastungen erst dann abziehen, wenn ihre außergewöhnlichen Kosten über 4 Prozent des Einkommens lagen.

Jetzt gilt für höhere Einkommen ein Stufentarif, gestaffelt je nach Einkommen und Familienstand.

Beispiel: eine Unternehmerfamilie hat 2 Kinder und muss 160.000 € Steuern versteuern. Nach einem Unfall der Ehefrau musste diese 6300 € Krankheitskosten für Zahnersatz aus eigener Tasche übernehmen.

Wie Sie bisher rechnen musste und wie jetzt funktioniert:

Quelle: Impulse Unternehmerzeitschrift Ausgabe 12/2017