In aller Regel führt der Bezug von Arbeitslosengeld zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich davon jedoch befreien lassen.
In aller Regel führt der Bezug von Arbeitslosengeld zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich davon jedoch befreien lassen.