Beihilfeänderung in Nordrhein-Westfalen

  Zum 01.01.2015 kommt es bei der Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen zu einigen kleinen Veränderungen.   Pflege Die Regelungen der Beihilfeverordnung zur Pflege wurden an die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst. Zahnersatz Im Bereich Zahnersatz sind Aufwendungen für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborko­sten) seit 01.01.2015 zu 70% beihilfefähig. Seit 01.01.2015 erhalten auch Beamtenanwärter/Beamte … Weiterlesen

Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Teil 2

Weitere Konkretisierung zur Beihilfeänderungen in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Beihilfeverordnung zum 01.10.2014 geändert. Wir stellen die wesentlichen Änderungen und Auswirkungen für Sie nachfolgend im Überblick dar.

Erweiterung der Leistungen bei stationärer Pflege

Wenn bei einer stationären Pflege die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (PVB) und der Beihilfe nicht kostendeckend sind, stockt die Beihilfe die Leistungen für die stationären Pflegekosten gemäß § 39 Abs. 2 BhVO Rheinland-Pfalz auf und übernimmt die einen bestimmten Eigenanteil übersteigenden Kosten für Unterkunfts- und Investitionskosten § 39 Abs. 3 BVO.

Ein Beispiel:

Beihilfeberechtigter: Pflegestufe II, Dienstbezüge 2.301,47 Euro, verheiratet, 2 Kinder

Kosten Pflegeheim: 1.395,62 Euro (Pflegekosten) plus 1.703 Euro (Hotel-/Investitionskosten)

a) Pflegekosten

Pflegekosten 1.395,62 Euro. Beihilfe 70 % von 1.279 Euro (= max. Pflegepflichtleistung Stufe II) 895,30Euro

Leistung aus der Pflichtpflegeversicherung (PVB) 30 % von 1.279 Euro (= max. Pflegepflichtleistung Stufe II) 383,70Euro und Zuschuss gem. § 39 Abs. 2 BVO von 116,62 Euro

Bedarf aus einer Pflegezusatz- oder Pflegetagegeldversicherung 0 Euro

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Beamtenanwärter – Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist.

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Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) sind diejenigen Beamten, die einen Vorbereitungsdienst (=Ausbildung) absolvieren, z.B. Inspektoren-Anwärter, Studien- oder Rechtsreferendare. Dieser dauert zwischen 12 und 36 Monaten. Beamtenanwärter haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe.

 

Rechtsrefendare haben keinen Beihilfeanspruch mehr

In den meisten Bundesländern (Ausnahmen: Sachsen und Thüringen) werden Rechtsreferendare nicht mehr verbeamtet. Sie haben damit keine Beihilfeansprüche und werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung . Es besteht kein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Was passiert bei Beendigung der Ausbildung?

Für Referendare entfällt nach Abschluss der Ausbildung die Beihilfe, wenn sie nicht in das Beamtenverhältnis übernommen werden. In vielen Fällen tritt vorübergehend Arbeitslosigkeit ein. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • bei Anspruch auf Familienversicherung über den Ehepartner.
  • bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II. Zunächst hat die Meldung der Arbeitslosigkeit zu erfolgen. Arbeitslosengeld I kann jedoch nur bezogen werden, wenn vor dem Referendariat eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, aus der jetzt Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwachsen.

 

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist wegen fehlender Vorversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

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Heilfürsorge Bundespolizei

Änderungen der Heilfürsorge für Polizisten des Bundes

Zum 1.7.2014 ist die Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung – BPolHfV) vom 22. Mai 2014 in Kraft getreten.

Im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind.

 

Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern und beschäftigt rund 40.000 Personen, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind.

Was versteht man unter Heilfürsorge?

Als Heilfürsorge bezeichnet man den Anspruch auf (in der Regel) kostenlose medizinische Versorgung, die als Fürsorgeleistung des Dienstherrn hauptsächlich für Soldaten, Polizei- und Feuerwehr während ihrer aktiven Dienstzeit gewährt wird.

Grundlage sind Verordnungen des Bundes bzw. der einzelnen Länder. In der Regel entsprechen die Leistungen der Art nach denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Höhe gehen sie allerdings bisweilen über diese hinaus. Ehegatten und Kinder von Heilfürsorgeberechtigten sind berücksichtigungsfähige Angehörige im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder.

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