Steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung

Post von der DKV. Heute habe ich Post von der DKV mit der Überschrift "Steuerliche absetzbare Vorsorgeaufwendungen – Ihre Bescheinigung für das Jahr 2013."

 

Steuerliche Absetzbarkeit Krankenversicherung

Sehr geehrter Herr Kopka,

Sie können Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 stärker als vorher steuerlich geltnd machen. So regelt es das Bürgerentlastungsgesetz. Deshalb haben wir am 15.01.2014 die steuerlich begünstigten Beiträge an die Finanzverwaltung gemeldet. Darüber erhalten Sie heute eine Bescheinigung. Sie enthält die steuerabzusfähigen Beiträge für Ihre private Karnken- und Pflegeversicherun sowie die im Jahr insgesamt gezahlten Beiträge. Diese Bescheinigung können Sie für Ihre Einkommenssteuererklärung für 2013 nutzen……."

Die wichtigsten Kundenfragen zur Absetzbarkeit der Krankenversicherung habe ich Ihnen hier im Folgendem zusammengestellt.

Weiterlesen