Außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung

Außerordentliche Kündigung: Der Versicherte hat Wahlfreiheit

Eine außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung ist möglich, wenn der Krankenversicherte von einer Beitragserhöhung betroffen ist. Dazu ist der Versicherte auch berechtigt, wenn nur ein Tarif seines Versicherungsvertrags teurer wird.

Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Bremen: Demnach können Kunden in solch einem Fall entscheiden, ob sie eine außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung für das gesamte Versicherungsverhältnis oder nur für den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif durchführen.

Quelle (Az.: 3 U 35/13) OLG Bremen

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