Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 21. Februar 2013 in einem Urteil über die Steuerpflicht von Versicherungsverträgen, von Versicherungsnehmern die im Ausland leben. Diese Entscheidung betrifft Versicherte, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Aufenthalt ins europäische Ausland verlegen.
Gerichtsurteil
Außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung
Außerordentliche Kündigung: Der Versicherte hat Wahlfreiheit
Eine außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung ist möglich, wenn der Krankenversicherte von einer Beitragserhöhung betroffen ist. Dazu ist der Versicherte auch berechtigt, wenn nur ein Tarif seines Versicherungsvertrags teurer wird.
Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Bremen: Demnach können Kunden in solch einem Fall entscheiden, ob sie eine außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung für das gesamte Versicherungsverhältnis oder nur für den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif durchführen.
Quelle (Az.: 3 U 35/13) OLG Bremen