Zusatzversicherung bietet Privatpatientenstatus

 

Bisher musste man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, um Privatpatient zu werden. Das ist nun nicht mehr nötig! Kunden können sich mit dem neuen BestMed Kombitarif zur GKV (BMG) einfach für beides entscheiden – gesetzlich versichert bleiben und dennoch wie ein Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus behandelt werden.

 

Diese kompakte Zusatzversicherung mit einem derart hohen Leistungsniveau ist einzigartig am Markt. Der Tarif BMG bietet zusammen mit der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Leistung das gleiche Leistungsniveau wie die private Vollversicherung BestMed Komfort Tarif BMK der DKV.

 

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Krankenhauszusatzversicherung nach Art der Schaden

Die neue Krankenhauszusatzversicherung der DKV

Die neue DKV Krankenzusatzversicherung KS bietet auf dem stark konkurrierenden Markt der klassischen stationären Zusatzversicherung eine Alternative für den Einstieg von jungen Menschen in die Versicherung. Der neue Tarif KS kann ab dem 01.01.2015 beantragt werden. Hier möchte ich zunächst die wichtigsten Leistungen darstellen.


Produkt Highlights Kombimed KS

  1. Der neue Tarif KS verstärkt das Produktangebot in der stationären Versorgung. Der Tarif KS ist leistungsidentisch mit dem Tarif KGZ.
  2. Der Tarif KS bietet im Vergleich zum KGZ deutlich günstigere Beiträge in den Erwachsenenaltern 20 bis 44 Jahren.
  3. Der Beitragsunterschied begründet sich durch die Kalkulation nach Art der Schaden (KS). Spätestens mit dem 45. Lebensjahr wechselt der KS-Kunde automatisch in den Tarif KGZ. Ein früher Wechsel ist möglich und zu empfehlen.
  4. Das Parallelangebot von KS und KGZ bietet je nach Lebenssituation, Persönlichkeitstyp und finanziellen Möglichkeiten die gewünschte Versorgung mit freier Arzt- und Krankenhauswahl.
  5. Die uneingeschränkte Wechselmöglichkeit zwischen KGZ auf KS (und zurück) ohne erneute Gesundheitsprüfung rundet die Flexibilität ab.

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Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) 2015

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) 2015 steigt gering

Die endgültigen Sozialversicherungswerte und Rechengrößen 2015 für die Krankenversicherung wurden nun auch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Wir haben diese für Sie wie gewohnt in einer Übersicht zusammengefasst. Sie finden diese weiter unten.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird 2015 nur geringfügig von 53.550 € auf 54.900 € jährlich(4.575 € mtl.) steigen. Gleichzeitig erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.125 € monatlich.

Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wird der Beitrag für alle Kassen einheitlich auf 14,6% festgeschrieben. Hinzu kommt der kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeitrag. Laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird der durchschnittliche voraussichtlich Zusatzbeitrag 0,9 % betragen. Er kann aber je nach Kasse auch höher sein.

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