Freiwillige Weiterversicherung in der GKV
Seit dem 1.8.2013 gilt eine Neuregelung zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Weiterversicherung nach dem Ende einer gesetzlichen Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung erfolgt jetzt automatisch. Somit besteht nicht mehr die Gefahr, das ein Versicherte plötzlich nicht mehr versichert ist.
So funktioniert die freiwillig Weiterversicherung
Die betroffenen Personen erhalten nach Ende der bisherigen Pflichtmitgliedschaft bzw. Familienversicherung ein Schreiben ihrer Krankenkasse. Es enthält einen Hinweis auf die die Möglichkeiten, sich künftig kranken zu versichern. Dabei wird auch auf die Austrittsmöglichkeit aus der GKV hingewiesen.
Erklärt die betroffene Person nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens ihren Austritt aus seiner Krankenkasse, wird automatisch – ohne ausdrückliche Beitrittserklärung – eine freiwillige Mitgliedschaft im unmittelbaren Anschluss an die vorherige Absicherung in der GKV begründet. Eine Erfüllung von Vorversicherungszeiten ist nicht erforderlich.