Kostenerstattung heißt, in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) versichert zu bleiben, jedoch als privat Versicherter behandelt zu werden. Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit, anstelle der Sach- oder Dienstleistung (die GKV übernimmt den GKV-Kostensatz für die notwendigen Leistungen) die Kostenerstattung zu wählen.
Der GKV-Versicherte wird zum Selbstzahler und erhält eine Privatrechnung des Arztes. Diese begleicht er zunächst selbst. Anschließend reicht er diese bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und erhält den erstattungsfähigen Anteil zurück. Danach sendet er diese Unterlagen an die DKV, um die Restkosten geltend zu machen.