Geschäftsführer Krankentagegeld ein Fehler

Am 26. November musste ich folgendes Mail an einen meiner Kunden versenden:

 

“ich bin gerade dabei Ihren Antrag für das Krankentagegeld  für Geschäftsführer vorzubereiten

 

Dabei ist mir aufgefallen, das im Angebot Ihr Geburtsdatum mit dem 19.02.1997 gerechnet und Ihnen zugesandt wurde.

 

Ich habe allerdings auf Ihrer Homepage gesehen, das Sie am 19.02.1967 geboren sind. Dadurch ergeben sich leider höhere Beiträge.

Ich habe Ihnen die neuen Beiträge beigelegt…..

 

Und das bei diesem Kunden. Hier passte einfach alles.

Es handelt sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der als Unternehmensberater tätig ist, nur seine Frau als Sekretärin beschäftigt hat, mit seiner GmbH sechs Monate Lohnfortzahlung seines Geschäftsführergehaltes vereinbart hat. Ein Krankentagegeld ab dem 183. Tag hatte er bereits.

Weiterlesen